Politik

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). (Foto: dpa/Peter Kneffel)

26.04.2022

Bayern will Verfassungsschutz reformieren

Voraussetzungen für Befugnisse sollen konkreter geregelt werden, die Maßnahmen aber bleiben

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes angekündigt. "Natürlich beachten wir das Urteil", sagte der CSU-Politiker am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Bayern werde zunächst den Richterspruch aus Karlsruhe genau analysieren und dann das Gesetz entsprechend der Vorgaben anpassen, dazu gehöre auch, dass der Verfassungsschutz unverzichtbar sei, um die freiheitliche Demokratie im Land gegen ihre Feinde zu schützen.

Das Karlsruher Urteil sei einerseits ein Bekenntnis zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes, seiner Behörden und Befugnisse in einer wehrhaften Demokratie, zum anderen berücksichtige es auch die Grundrechte der Bürger. "Das in Ausgleich zu bringen, ist Kern des Urteils von heute", sagte Herrmann.

Zwar seien in dem 150-Seiten umfassenden Urteil "etliche Bestimmungen des bayerischen Gesetzes" kritisiert worden, es gehe aber dabei nicht darum, bestimmte Befugnisse zu verbieten, betonte Herrmann. Vielmehr müsse der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter V-Leute konkreter regeln. Dazu gehöre etwa die Regelung von Eingriffshürden wie einem Richtervorbehalt, um Maßnahmen einleiten zu können. Regelungsbedürftig sei auch das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Nach Ansicht von Herrmann enttäusche das Urteil all jene, die gehofft hatten, dass bestimmte Befugnisse verboten würden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor zahlreiche Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet, sie müssen bis spätestens Ende Juli 2023 überarbeitet werden. Bundesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, das sei machbar. "Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen." Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden "für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält". Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden. Das mache die Arbeit nicht einfacher.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Gesetz für mehr Barrierefreiheit gelockert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.