Politik

Wurde 2018 wieder eingeführt: die bayerische Grenzpolizei. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

28.08.2020

Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

Das Aufsehen vor zwei Jahren war groß, als Bayern die Grenzpolizei wieder einführte - einer der Coups von Markus Söder. Vor allem die Grünen hielten das nicht für verfassungskonform und zogen vor das oberste Gericht im Freistaat. Das hat nun entschieden

Die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit. Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen demnach in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter aber nicht.

CSU-Chef Markus Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner ersten Wahl zum Ministerpräsidenten wieder ins Leben gerufen. Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen er der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte. Sein Plan war einfach: Die gerade in Grenznähe infolge der Zuwanderung vielerorts verunsicherten Bayern sollten ein neues Gefühl der Sicherheit erfahren und damit auch resistent werden gegen die rechtspopulistische AfD, die bei Wahlen immer mit der Angst vor Flüchtlingen auf Stimmenfang geht.

Die Landtags-Grünen halten die Grenzpolizei für verfassungswidrig, weil für den Schutz der deutschen Außengrenze allein die Bundespolizei zuständig sei. Nach vielen parlamentarischen Auseinandersetzungen entschieden sie sich für den Gang vor Bayerns oberstes Gericht.

Grüne feiern das Urteil

Die Landtags-Grünen feiern nun das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs. "Jetzt darf Markus Söder zwar das weiterhin bayerische Grenzpolizei nennen", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze. Diese sei aber "nur noch eine leere Hülle, weil all das, was er will, was diese Polizei hätte machen dürfen, darf sie höchstrichterlich nicht". 

CSU-Chef Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner ersten Wahl zum Ministerpräsidenten wieder ins Leben gerufen. Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen er der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte.

Die Landtags-Grünen argumentierten hingegen, die Grenzpolizei sei verfassungswidrig, weil für den Schutz der deutschen Außengrenze allein die Bundespolizei zuständig sei. "Grenzschutz ist Bundessache" - das habe das Gericht bestätigt, unterstrich Schulze. "Und da kann auch ein Markus Söder nicht darüber hinweggehen." Der "Ettikettenschwindel der Staatsregierung" sei entlarvt.

Tatsächlich lief die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren Bundeskollegen bisher geräuschlos und unproblematisch. Für die Grünen ging es bei der Klärung aber um eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nannte. Aus Sicht von CSU und Staatsregierung ist die Arbeit der Beamten durch eine Rechtsvereinbarung mit dem Bund gedeckt. Da die Bundespolizei weiter federführend agiere, würden deren Kompetenzen nicht verletzt, so die Argumentation.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen wieder eingeführt.
(dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.