Politik

Auch bei Arbeitsagenturen kann’s Konflikte geben, die eskalieren. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

03.03.2023

Behörden in Angst

Gewalt im öffentlichen Dienst – was tun?

Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bayern werden zunehmend Opfer von Gewalt. „Bei einer Vor-Ort-Kontrolle holte der Hundehalter zum Schlag gegen mich aus“, berichtete zum Beispiel die Beschäftigte eines Veterinäramts. Neben physischer kommt es auch häufiger zu psychischer Gewalt. Beispielsweise fand eine Angestellte eine Postkarte an ihrer Bürotür, auf der stand: „Die Bestrafung wird über andere Wege kommen.“ Die Polizei bietet in den Behörden bereits Selbstverteidigungskurse an.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) betonte bereits vor einiger Zeit, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes „vermehrt verbaler oder körperlicher Gewalt ausgesetzt“ sind. Wie sich die Fallzahlen im Freistaat entwickelt haben, wird derzeit erhoben. Mit den Ergebnissen sei erst Ende Juni zu rechnen, erläuterte Ministerialdirigentin Nicole Lang vom Finanzministerium diese Woche im Landtagsausschuss öffentlicher Dienst, wo der Gewaltschutz im Fokus stand.

Was laut Polizeistatistik aber bereits bekannt ist: Im Jahr 2021 waren rund 19 000 Einsatzkräfte von Gewalt betroffen. Das ist zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Dafür wurden die Angriffe brutaler: In fast einem Viertel der Fälle war körperlicher Gewalt im Spiel. Doch nicht nur die Polizei ist betroffen. Zu Gewalt kommt es auch bei Hygieneinspektionen, im Justizvollzug und in Gewerbeaufsichtsämtern.

Auch in Sozial- und Jugendämtern kann's gefährlich werden

Ebenfalls nicht ungefährlich ist es in Sozial-, Wohnungs-, Arbeits- und Jugendämtern. 2017 nahm in Pfaffenhofen ein Mann eine Sachbearbeiterin als Geisel, weil ihm das Sorgerecht für sein Kind entzogen wurde. „Auch Situationen, in denen es um die Existenzgrundlage, also das Geschäft oder den Betrieb, geht, sind anfällig“, sagte Geschäftsführerin Anette Egle vom Bayerischen Beamtenbund (BBB) der Staatszeitung.

Um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst besser zu schützen, hat das bayerische Finanzministerium gemeinsam mit dem BBB 2020 ein Gewaltschutzprogramm ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Rechtsschutzerweiterung. Damit kann auch der Dienstherr Schmerzensgeldansprüche seiner Angestellten rechtlich durchsetzen. „Dadurch bleibt den Beschäftigten eine direkte Konfrontation mit den Tätern erspart“, erklärte Lang im Landtag.

Das Programm wird regelmäßig evaluiert und erweitert. Wenn Gewaltopfer selbst vor Gericht ziehen wollen, übernimmt der Dienstherr seit 2021 die Kosten dafür. Das war davor nur im Bereich Polizei und Justizvollzug möglich – der Aufwand war hoch. Jetzt reicht es, wenn die Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren gut stehen und Beschäftigte nachweisen können, dass eine vorläufige Kostenübernahme für sie nicht zumutbar ist.

Eine weitere Neuerung durch das Programm ist die sogenannte kollegiale Soforthilfe. Natürlich bleibe die Führungskraft bei Gewalt Hauptansprechpartner, versicherte Lang. „Aber nach einer Tat brauchen Betroffene jemanden aus dem Kollegenkreis, der zuhört und emotionale Unterstützung anbietet.“ Das Engagement sei freiwillig, es brauche auch keine zusätzliche Schulung. Hilfestellung für solche Gespräche gibt es unter Mitarbeiterschutz-vor-Gewalt.bayern.de.

Bloß keine Scheren in Griffweite

Dort gibt es auch Tipps, wie Büros sicherer werden. Beispielsweise könnten Schreibtische so platziert werden, dass sie eine Barriere bilden oder für einen Fluchtweg genutzt werden können. Auch sollten keine gefährlichen Gegenstände wie Scheren in Griffweite liegen. Zudem wird empfohlen, keine Bilder aufzustellen, die Auskunft über die Familie oder den Wohnort geben. Und Türknäufe statt Klinken verhinderten das unberechtigte Öffnen der Tür von außen.

Immer mehr Städte und Kommunen denken zudem über einen Sicherheitsdienst an der Pforte nach – beispielsweise in Straubing. Der BBB sieht diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Wo Leben oder Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sei, müsse sich der Staat natürlich vor seine Leute stellen. „Wir sind aber der Ansicht, Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen des Staates.“ Eine Abwägungsfrage also.

Im Landtag kam das Gewaltschutzprogramm der Staatsregierung parteiübergreifend gut an. Besonders gelobt wurde, dass bei der Erhebung der Straftaten endlich der Kultusbereich einbezogen werde – bisher wurde Gewalt gegen Lehrkräfte nie erfasst. Die SPD-Abgeordnete Inge Aures forderte, zu hinterfragen, warum die Gewalt solche Dimensionen angenommen hat. „Dass wir überhaupt ein solches Programm brauchen, ist tragisch.“

Auf der Webseite des Gewaltschutzprogramms findet sich dazu ein bemerkenswerter Hinweis. Streitigkeiten, heißt es dort, könnten auch entstehen, wenn Angestellte gestresst und überfordert seien. Vorgesetzte dürften ihrem Personal nicht zu viel zumuten. „Überlastungen können ein erhöhtes Konfliktpotenzial bergen.“ (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. FredFeuerstein am 05.03.2023
    Behörden in Angst
    David Lohmann in der Bayer. Staatszeitung vom 03.03.2023
    Mein Eindruck nach mehr als 40 Berufsjahren auf einer Widerspruchs- und Beschwerdestelle der öffent-lichen Verwaltung: seit Jahrzehnten gewichten Amtsgerichte die Würde und die körperliche Unversehrtheit von Behördenbediensteten in Entscheidungen zu solchen Zwischenfällen sehr gering. Das Recht auf persön-liche Vorsprache im Amt wird dagegen hoch bewertet. Schlagartig geändert hat sich diese Einschätzung, als plötzlich ein Richter, ein Landrat und andere Promis zu Opfern widerborstiger Besucher wurden. Tatsächlich gilt es heute dagegen als smart, Amtsgänge durch Online-Zugriff auf Antragsprogramme zu ersetzen. Zusätzlich verkümmerte nach und nach die Bereitschaft von Vorgesetzten, sich zumindest verbal schützend vor ihre Beschäftigten zu stellen. Dies wird heute in Stellungnahmen der Vorgesetzten zu Be-schwerden oft durch ein „Habt Euch doch alle Lieb-Geschwurbel“ ersetzt, das verschweigt, dass auch die Verwaltung nur im Rahmen des Rechts liefern kann und nicht jeder evtl. ja nachvollziehbare, aber nicht erfüllbare persönliche Wunsch berechtigt ist. Die seit Jahrzehnten fortschreitende künstliche Verkompli-zierung von Gesetzen verhindert inzwischen den effektiven Vollzug! Hintergrund dürfte sein, dass sich Mandatstragende gerne in die Kameras stellen, um soziale Wohltaten zu verkünden, dann die Ausführungs-vorschriften aber zur Vermeidung von öffentlichen Ausgaben so restriktiv gefasst werden, dass - nach aufwändiger Verwaltungsprüfung - kaum jemand wirklich Nutzen davon hat. Diese Verkomplizierung der Rechtstexte bewirkt zugleich die Notwendigkeit zusätzlicher Sachbearbeiterstellen, die dann oft nicht oder nicht qualifiziert besetzt werden können. So werden die Bearbeitungszeiten immer länger, bis hin zu Verweigerung von Leistungen (innerhalb der Bearbeitungszeiten von manchmal 8 oder 9 Monaten), die zum Bezahlen der Miete dringend notwendig wären. Zwangsräumungen werden so evtl. auch durch „das System“ bewirkt!
    Also: vereinfacht endlich konsequent die Gesetze und weiteren Vorschriften, gebt der Sachbearbeitung mehr Rückhalt und redet mit den Bürgern freundlich, aber in Klartext!
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