Politik

Begründet werden die Überwachungsmaßnahmen oft mit dem Kampf gegen kriminelle Banden, Pädophile und Terroristen. Doch die haben anders als der unbescholtene Bürger längst Mittel, derlei Technik zu umgehen. (Foto: dpa)

08.08.2026

Big Brother in Bavaria: Staatliche Überwachung nimmt massiv zu

Noch in den 1980er-Jahren löste schon eine Volkszählung Proteste im großen Stil aus. Doch zuletzt wurden deutlich weitreichendere Überwachungsmethoden auf EU-, Bundes- und Länderebene beschlossen – ohne großen Aufschrei. Die BSZ zeigt einige aus Sicht von Bürgerrechtlern besonders besorgniserregende Entwicklungen

Noch in den 1980er-Jahren löste schon eine Volkszählung Proteste im großen Stil aus. Doch zuletzt wurden deutlich weitreichendere Überwachungsmethoden auf EU-, Bundes- und Länderebene beschlossen – ohne großen Aufschrei. Begründet werden die Maßnahmen oft mit dem Kampf gegen kriminelle Banden, Pädophile und Terroristen. Doch die haben anders als der unbescholtene Bürger längst Mittel, derlei Technik zu umgehen. Die BSZ zeigt einige aus Sicht von Bürgerrechtlern besonders besorgniserregende Entwicklungen.

Ausbau von KI- und Kameraüberwachung

Jeder, der einmal Staatsfeind Nummer 1 mit Gene Hackman gesehen hat, weiß, wie perfekte Überwachung auch in Demokratien funktioniert: In Echtzeit können in dem Klassiker Geheimdienste und Polizeibehörden über Handydaten und dichtes Netz an Kameras mit KI-Gesichtserkennung den Standort eines jeden Bürgers innerhalb kürzester Zeit ermitteln. Bürgerrechtler fürchten auch in Deutschland werde nun die Büchse der Pandorra geöffnet. Denn künftig darf die Bundespolizei im öffentlichen Raum Videobilder in Echtzeit analysieren und mit biometrischen Daten abgleichen. Das sieht die im Juli beschlossene Novellierung des Bundespolizeigesetzes vor. Beamtinnen und Beamte dürfen demnach bei einer besonderen Gefahrenlage künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung in ihren Zuständigkeitsbereichen einsetzen.  Das neue Gesetz ermöglicht es der Bundespolizei zudem, mit Hilfe von Videotechnik und Künstlicher Intelligenz Bewegungsmuster zu entschlüsseln, wenn sie auf die Begehung einer Straftat hindeuten.

Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität darf sich die Bundespolizei künftig auch der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung bedienen - sie darf dann WhatsApp und andere Nachrichten vor der Verschlüsselung direkt am Endgerät heimlich mitlesen. Auch die Identifizierung und Lokalisierung von Smartphones soll erleichtert werden. Noch hat zwar der Bundesrat nicht zugestimmt. Ein Ja der Länderkammer gilt jedoch als weitgehend sicher. Die Opposition warnt, flächendeckende Überwachung werde mit der schwarz-roten Reform zum Normalzustand.

Weil die KI-Systeme mitunter fehlerhaft sind, fürchtet Michael Kolain vom Berliner Zentrum für Digitalrechte und Demokratie eine Zunahme falscher Verdächtigungen. Die Echtzeiterfassung durch Kameras, ermögliche es, "Leute auf Schritt und Tritt zu überwachen", sagte er dem MDR.

Gut möglich, dass auch Bayerns Landespolizei bald ähnliche Kompetenzen erhält. Die Staatsregierung plant eine Reform des Polizeiaufgabengesetzes. Das bestätigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann jüngst der Staatszeitung. Der Freistaat will, wie die BSZ aus gut informierten Kreisen erfuhr, erfuhr die Rechte der Polizei beim Einsatz von KI und bewegten Bildern weiter stärken.

Negativbeispiel für derlei Überwachung ist China: Dort sind über 700 Millionen Kameras eng mit KI verknüpft. Den neugierigen Augen der Machthaber entgeht in der Diktatur nichts. Die Technologie macht die Verfolgung von politischen Kritikern effizienter denn je. Derlei droht in Deutschland zwar nicht – doch Kritiker warnen, dass Menschen ihr Verhalten ändern werden. Schließlich wissen sie, dass jede ihrer Bewegungen im öffentlichen Raum potenziell aufgezeichnet werden könnte.

Bis zu sechs Monate Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie die unendliche Geschichte der Sicherheitspolitik. Seit ihrer erstmaligen Einführung durch die Groko vor fast zwei Jahrzehnten wurde sie mehrfach von Gerichten gekippt – zuletzt 2023 vom Bundesverwaltungsgericht, weil sie gegen EU-Recht verstoße. Nun also soll sie doch noch kommen – und das sogar in einer deutlich schärferen Variante als bei den vergangenen Versuchen. Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtet werden, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Der Bundesrat fordert sogar eine Verdopplung der Speicherzeit auf sechs Monate. Die Hürden für das Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen sind für die Strafverfolgungsbehörden niedrig.

Kritiker wie Erik Tuchtfeld, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut, warnen vor einer solchen Regelung. In einem Gastbeitrag für das Anwaltsblatt unter dem Titel „Vorratsdatenspeicherung: Massenüberwachung in Zeiten des digitalen Autoritarismus“ weist der Jurist darauf hin, dass IP-Adressen inzwischen auch ohne technische Detailkenntnisse verschleiert werden können. Das führe dazu, dass der Mehrwert der IP-Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität minimal sei. „Gleichzeitig entfaltet sie jedoch eine hohe Streubreite für die großen Teile der Bevölkerung, die sich nicht entsprechend schützen“, so Tuchfeld.

Chatkontrolle

Im Juli haben EU-Parlament und EU-Rat dafür gestimmt die umstrittene und zwischenzeitlich ausgelaufene anlasslose Chatkontrolle wieder einzuführen. Diese erlaubt großen Online-Diensten wie Meta oder Google, unverschlüsselte private Nachrichten und Bilder automatisiert auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Verdachtsfälle melden die Dienste dann den Behörden. Befürworter wollen so Pädokriminelle schnappen. Doch Experten bezweifeln, dass dies mit der Kontrolle gelingt, da die Täter in der Regel andere Kommunikationswege nutzen. Auch der Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle als einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff ab.

Eigentlich hatte sich im EU-Parlament keine Mehrheit gefunden – doch das Gesetz wurde nicht zuletzt auf Druck der EU-Kommission und Christdemokraten mit einem Verfahrenstrick durchgeboxt. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Threema sind derzeit zwar noch ausdrücklich von der Überwachung ausgenommen. Diverse Staaten und konservative EU-Abgeordnete würden dies künftig  aber gerne ändern.

ID- und Klarnamenpflicht im Netz

Bundeskanzler Friedrich Merz und die Union fordern eine Klarnamenpflicht für die sozialen Medien. Bislang lehnt dies neben der Opposition jedoch auch die SPD ab. Sollten die Genossen einknicken und das Gesetz noch kommen, fürchten Kritiker um den freien Diskurs im Internet. Kommen wird dagegen wohl ein strengerer Jugendschutz für die Sozialen Medien. Kritiker fürchten, wenn das Alter mithilfe des Ausweises nachgewiesen werden muss, eine Klarnamenpflicht durch die Hintertür. Schließlich lebe die Debatte im Netz auch davon, dass Menschen ohne Angst vor Nachteilen für ihre Person aufgrund eines unpopulären Standpunkts diskutieren können.

Sonstige potenzielle Gefahren für die Freiheit

Auch im Freistaat setzt man bei der Verbrechensbekämpfung auf eine Art Superwesen – die Überwachungssoftware Palantir. Sie kann riesige Datenmengen aus einer Vielzahl von Quellen automatisiert verknüpfen: Social-Media-Inhalte, Handystandorte, Meldedaten, Fotos – potenziell ist alles in Sekunden durchsuchbar. Auch dank KI sollen Ermittler Verdächtige schneller identifizieren.

Ein weiteres Feld: Immer öfter können Reisen oder bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nur noch digital bezahlt werden. Das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen ist so für Kriminelle aber auch staatliche Akteure ein leichtes.

(Tobias Lill)

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