Politik

Weggeschmissene Lebensmittel aus Mülltonnen zu fischen, ist Diebstahl, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht. (Foto: Christiane Raatz/dpa)

18.08.2020

Bundesverfassungsgericht: "Containern" ist Diebstahl

Klagen in Karlsruhe gescheitert: Politik darf "Containern" verbieten

Bananen, Salat, Paprikaschoten - was nicht mehr verkauft werden kann, landet bei vielen Supermärkten im Müll. Ein Skandal, finden manche Leute und fischen die Lebensmittel wieder raus. Ist das umweltbewusst oder Diebstahl? Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden.

Menschen, die beim "Containern" von Lebensmitteln erwischt werden, müssen weiter damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind mit ihren Verfassungsbeschwerden dagegen gescheitert. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.)

Protest gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt. Mit dem "Containern" wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden. Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung.

"Es ist nicht nur, dass wir es persönlich schade finden, wenn wir eine Banane unangetastet im Müll sehen", schrieben die jungen Frauen anschließend auf ihrem Blog. Es gehe auch um die tägliche Vernichtung solcher Waren. Das sei eine enorme Verschwendung von Ressourcen, zumal deren Herstellung und der Transport für einen beachtlichen Anteil der ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich sei.

Zur Entscheidung erklärt Grünen-Abgeordnete Renate Künast: „Containern“ ist keine Verfassungsfrage, sondern Gestaltungsaufgabe des Gesetzgebers. Die Bundesregierung und die Koalition müssen hier endlich tätig werden, damit Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retten, nicht bestraft werden. Der ethische und rechtliche Widerspruch zwischen dem Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung einerseits und der Kriminalisierung des „Containerns“ andererseits kann und muss aufgelöst werden.

Für Menschen in prekären Lebensverhältnissen gehört "Containern" zum Alltag. Andere betreiben es eher aus Protest gegen Kapitalismus und Wegwerfmentalität. (BSZ/dpa)

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