Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) wurden Kifferinnen und Kiffer am 1. April 2024 entkriminalisiert. Die Vorurteile gegenüber Menschen, die Joints rauchen, sind damit jedoch längst nicht beseitigt. Das betrifft auch den gemeinschaftlichen Cannabisanbau. Inzwischen wurden acht Anbauvereinigungen in Bayern genehmigt. Erlaubt wurden sie jedoch nur „an sich“. Faktisch wird ihnen derzeit kein konkreter Ort zum gemeinschaftlichen Anbau zugestanden.
Die Sache zeigt, wie viel Einfluss ein Bundesland haben kann. Während die eine Behörde, in dem Fall das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Cannabisclubs im Sinne des Bundesgesetzes genehmigt, bremst ein anderes Amt, nämlich das Bauministerium, die ganze Sache wieder aus.
Davon erzählt Emilio Fischer, Vorstand eines Cannabisclubs im Main-Spessart. In einer Halle im Gewerbegebiet von Langenprozelten will man hier Cannabis anbauen. Doch dafür, erzählt der Vorstand, müssten ein Sondergebiet ausgewiesen, ein Bauleitverfahren eingeleitet und der Bebauungsplan geändert werden. Schon um die Genehmigung vom LGL zu erhalten, habe sich sein Verein ganz schön abkämpfen müssen, berichtet Fischer. Ein volles Jahr lang seien immer wieder neue Unterlagen angefordert worden. Endlich war das LGL zufrieden, am 16. Juni wurde der Verein „Cannabiskultur MainSpessart“ genehmigt. Obwohl alles sehr schwierig war, empfand man das LGL als kooperativ.
Ganz ähnliche Erfahrungen machte Martin Pley, Vorstand des in Buttenheim im Kreis Bamberg angesiedelten Vereins „Franken.Cannabis“. Er weiß inzwischen genau, was sich in Bayern hinter den Kulissen vollzogen hat, weil ihm nach einer Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten Akteneinsicht gewährt wurde.
Eine Behörde sagt Ja, die andere dann Nein
Seine Anbauvereinigung, erzählt er, wurde am 15. Mai dieses Jahres genehmigt. Das Landratsamt Bamberg habe zu diesem Zeitpunkt auch keine Einwände gehabt. Aus baurechtlicher Sicht, habe es geheißen, könne die zum Anbau von Cannabis vorgesehene Halle genutzt werden.
Die starke Abneigung des Freistaats gegenüber der Cannabislegalisierung führte nach dem, was Martin Pley den Akten entnehmen konnte, dann plötzlich zu einer Wende. Der Vorstand stieß auf ein Schreiben des bayerischen Bauministeriums vom 25. Juni, nach dem Cannabisanbauvereinigungen nur in ausgewiesenen Sondergebieten zulässig sein sollen. Der Vereinsvorstand entnahm den Akten weiter, dass das Bamberger Landratsamt dies noch im August als „unverhältnismäßig“ eingestuft hatte. „Nur zwei Stunden später erließ die Regierung von Oberfranken eine Weisung zur sofortigen Nutzungsuntersagung mit sofortiger Vollziehung“, berichtet er. Argumentiert wurde mit einer aus Sicht des Buttenheimer Vereins abstrakten Gefahr. Durch die Cannabisabgabe sei von einem erhöhten Fahrzeugaufkommen auszugehen. „Auch würde die Möglichkeit bestehen, dass Mitglieder während der Cannabisausgabe das Produkt vor Ort konsumieren und anschließend unter Einfluss Auto fahren könnten“, erzählt Pley.
Der Verein zog vor Gericht. Und unterlag. „Ich bewerte das Vorgehen der Behörden als politisch initiiert und halte dies für absolut rechtswidrig“, so Pley. Auf seinen Vorwurf der „Rechtsbeugung“ wurde noch nicht reagiert.
Cannabisanbauvereinigungen sollen in Bayern offenbar so lange zur Ader gelassen werden, bis sie aufgeben. So jedenfalls erscheint es dem Cannabis Verband Deutschland. Dass Cannabisclubs im Freistaat nur in Sondergebieten angesiedelt werden dürfen, koste viel Zeit und Geld, so Verbandssprecher Elmar Daniel. Allein das Bauleitverfahren schlage mit Kosten im fünfstelligen Bereich zu Buche. Die Verfahren selbst könnten sich über Jahre hinziehen. Bayern, erklärt er, sei das einzige Bundesland, das derart restriktiv gegen Anbauvereinigungen vorgehe. Ihm sei kein weiteres Bundesland bekannt, das Sondergebiete für Cannabis Social Clubs fordere.
Für Pley geht aus den von ihm eingesehenen Akten hervor, dass die Clubs in Bayern nicht nur behindert, sondern kriminalisiert werden sollen. Dass das Bundesrecht im Freistaat lediglich „unglücklich ausgelegt“ werde, davon könne man nicht ausgehen. Es handele sich vielmehr um eine „systematische Strategie, genehmigte Anbauprojekte nachträglich zu verhindern“.
Im bayerischen Gesundheitsamt herrscht geringes Verständnis für die Argumente und die Aufregung der Cannabisfans. „Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch“, betont ein Sprecher des Ministeriums. Von Anfang an und ganz bewusst habe Bayern „auf einen möglichst restriktiven Vollzug der Regelungen des KCanG gesetzt“. Dieser sei „verhältnismäßig und im rechtlich zulässigen Rahmen“.
Vielen Anbauvereinigungen in Bayern erscheint das Risiko inzwischen offenbar zu hoch, an den Start zu gehen. Das zeigen Zahlen des Gesundheitsministeriums. Demnach gingen bislang 44 Anträge auf Genehmigung beim LGL ein. 14 wurden zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. 19 sind noch in Bearbeitung. Drei wurden vom LGL abgelehnt. (Pat Christ)
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