Politik

An bayerischen Unis gilt die 2G-Regel. Warum eigentlich? (Foto: dpa/Daniel Karmann)

04.02.2022

Chaos an den Unis

2G-Regelungs-Wirrwarr

In Bayerns Hochschulen bleibt es bis auf Weiteres bei 2G. Daran ändert auch die Entscheidung in Baden-Württemberg nichts.

Der Freistaat hatte Ende November anders als die meisten anderen Bundesländer angesichts steigender Infektionszahlen die Zutrittsregeln an den Hochschulen von 3G auf 2G verschärft. Auch in Baden-Württemberg war an den Hochschulen 2G bis vor Kurzem noch flächendeckend vorgeschrieben. Dort wurde die Regel aber jüngst vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nach der Klage eines Pharmaziestudenten außer Vollzug gesetzt. Aktuell gilt an allen Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg deshalb wieder 3G.

Der Freistaat dagegen bleibt bei seiner harten Linie. „Nach wie vor ist es das Ziel, dass in Bayern so viel Präsenzlehre wie möglich und verantwortbar angeboten wird, gleichzeitig muss die Gesundheit aller so gut wie möglich geschützt werden“, sagt Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU). Vor dem Hintergrund der Entscheidung in Mannheim erklärt ein Sprecher des Ministeriums, dass anders als die Verwaltungsrechtsprechung in Baden-Württemberg in Bezug auf das dortige Landesrecht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die derzeit geltende 2G-Regelung an den Hochschulen vorläufig bestätigt habe.

Scharfe Kritik nicht nur von den Liberalen

Doch viele verstehen nicht, warum ausgerechnet an Bayerns Hochschulen strengere Regeln gelten als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Und so kommt scharfe Kritik an der 2G-Regelung in den Hochschulen nicht nur von den Liberalen. „Die Tatsache, dass in Bayerns Hochschulen die 2G-Regelung weiter aufrechterhalten wird, schränkt die Freiheit von Forschung und Lehre unverhältnismäßig ein“, kritisiert Wolfgang Heubisch, wissenschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag. „In Bayern gilt 3G am Arbeitsplatz, in der U-Bahn und in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Warum dürfen dann Studierende nicht mit einer gut kontrollierten 3G-Regelung an die Unis? Das erschließt sich mir bis heute nicht.“

Auch der Ring Christlich-Demokratischer Studenten protestiert. „Jeder Student hat Anspruch auf gleichen Zugang zu Bildung“, erklärt die Bundesvorsitzende Franca Bauernfeind. „Es kann nicht sein, dass die Einführung der 2G-Regelung diesen Teilhabeanspruch aushöhlt.“

Bei manchen Studierenden stößt die Regel aber auch auf Zuspruch. An der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen (FAU), die im vergangenen Jahr als erste Hochschule in Bayern und noch vor der entsprechenden Verordnung ihren Betrieb von 3G auf 2G umgestellt hatte, stellten sich die FAU-Studierendenvertretungen demonstrativ hinter diese Entscheidung. „An den Universitäten in Bayern sind gut 90 Prozent der Studenten geimpft, für die große Mehrheit ist 2G also kein Thema“, sagt Johanna Weidlich, Sprecherin der Landesastenkonferenz (LAK).

U-Bahn fahren mit 3G, in die Uni mit 2G: Wo ist da der Sinn?

Dennoch übt auch Weidlich Kritik am Vorgehen der Staatsregierung. „Die Entscheidung über 2G kam für Studierende aus dem Nichts und hat für großes Chaos an den Universitäten gesorgt“, sagt sie. Manche Dozent*innen haben ihre Veranstaltungen weiterhin in Präsenz durchgeführt, andere nicht. Die Entscheidung haben die Hochschulen den Lehrenden überlassen. „Jeder Dozent macht es anders“, klagten unlängst auch Studierende der Universität Regensburg in der Mittelbayerischen Zeitung.

Gleichzeitig mit 2G wurde an Bayerns Hochschulen für Prüfungen 3G plus eingeführt. Ungeimpfte Studierende hatten nun einen PCR-Test statt wie bisher einen Schnelltest vorzulegen. „Weil die Studenten die PCR-Tests selbst bezahlen mussten, haben einige Universitäten von einer Einzelfallregelung Gebrauch gemacht und einen Schnelltest akzeptiert“, sagt Weidlich. „Es gab aber auch viele Hochschulen, die in diesem Punkt zurückhaltender waren. Für die Studenten ging das ganz schön ins Geld.“ Sie ist deshalb froh, dass der Ministerrat diese Regel wieder einkassiert hat. Seit Ende Januar gilt nun für Prüfungen wieder 3G.

Wie lange Bayern die 2G-Regel an Hochschulen beibehalten wird, ist unklar. „Sofern der positive Trend in den Krankenhäusern in der nächsten Zeit anhalten sollte, ist die Staatsregierung zeitnah aufgefordert, eine baldige Rückkehr zur 3G-Regelung an den Hochschulen zu prüfen“, fordert Christian Flisek, wissenschaftspolitischer Sprecher der Landtags-SPD. Aus dem Ministerium heißt es hierzu, dass man auch für das Sommersemester am Ziel eines Präsenzsemesters festhalte. Unter welchen Bedingungen der Studienbetrieb dann stattfinden werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vorhergesagt werden. Könnte also sein, dass das Choas an den Unis noch länger besteht.
(Beatrice Ossberger)

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