Politik

04.02.2021

CO2-Aufschlag auf Heizkosten: Soll er vom Vermieter getragen werden?

Der CO2-Preis für Benzin, Öl und Gas erhöht die Heizkosten. Darüber, wer dafür aufkommen sollte - Mieter oder Vermieter -, ist ein Streit entbrannt. Mieterbund gegen Wohnungswirtschaft in unserem Pro und Contra:

JA

Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbunds

Seit 1. Januar 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe im Gebäude fällig. Die CO2-Kosten werden derzeit zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht. Für viele Mieterinnen und Mieter wird das Heizen dadurch deutlich teurer. Für eine Erdgasheizung bei mittlerem Energieverbrauch müssen in 2021 im Schnitt 65 Euro mehr bezahlt werden, für Heizöl 85 Euro. Im Jahr 2025 klettern die Mehrkosten für Erdgas auf 140 Euro, für Heizöl auf 185 Euro.

Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Im Jahr 2019 mussten mehr als 16 von 100 Haushalten über 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. Eine weitere Belastung der Mieterhaushalte muss aus Sicht des Deutschen Mieterbunds daher unbedingt vermieden werden.

Auch aus klimapolitischer Sicht macht die Umlage des CO2-Preises auf die Mieterinnen und Mieter keinen Sinn. Wenn Mieterinnen und Mieter den vollen CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen in schlecht sanierten Gebäuden tragen müssen, verliert das Instrument seine beabsichtigte Lenkungswirkung. Denn Mieter können ihre Heizungsanlage nicht beeinflussen. Diese Entscheidung liegt alleine bei der Vermieterin oder dem Vermieter.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher, dass der ab 1. Januar 2021 geltende CO2-Preis für Heizungen vollständig von den Vermietern getragen wird. Denn nur der Vermieter hat in der Hand, ob sein Haus mit einer klimafreundlichen Heizung ausgestattet wird. Das zentrale Ziel des CO2-Preises ist die Vermeidung von klimaschädigendem CO2. Das Instrument muss also da ansetzen, wo es auch wirken kann: Beim Vermieter!

NEIN

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen Vermieter und Mieter gemeinsam an einem Strang ziehen. Einseitige Forderungen nach einem pauschalen Abwälzen der gesamten Kosten des CO2-Preises auf Vermieter sind deshalb nicht nur ungerecht, sondern auch realitätsfern. Um den CO2-Ausstoß von Wohngebäuden wirksam zu senken, muss für Mieter der Anreiz geschaffen werden, energieeffizient zu heizen, und für Vermieter der Anreiz, in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Sanierungen zu investieren.

Statt platter Forderungen nach vermeintlich einfachen und angeblich gerechten Lösungen brauchen wir ein zielgenaues und differenziertes Herangehen je nach Gebäudezustand. Die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO2-Preis ist, dass sich die Höhe der umlagefähigen Kosten nach der energetischen Qualität des Gebäudes richtet. In unsanierten Wohngebäuden muss daher der Vermieter auf Dauer einen größeren Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten Gebäuden müssen die Mieter diese Kosten übernehmen – denn dort ist ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.

Entscheidend ist zudem, dass in den Jahren 2021 bis 2023 die Mieter bereits durch eine reduzierte EEG-Umlage und durch einen hohen Wohngeldzuschlag zum CO2-Preis entlastet werden. Im Fall des Wohngelds tritt sogar eine Überkompensierung für die Mieter ein: er bekommt zusätzlich mehr, als er für „sein“ CO2 zu zahlen hätte. Entsprechend sollte den Wohnungsunternehmen Planungszeit gegeben werden und eine begrenzte Umlagefähigkeit für die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch sollte erst ab 2024 in Kraft treten.

Und schließlich müssen Vermieter, die bereits energetisch modernisiert haben, gegenüber denjenigen, die dies noch nicht getan haben, bessergestellt werden. Ansonsten würden die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen, die bereits hohe Summen in die energetische Sanierung investiert haben, bestraft.

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