Politik

"Fürchterlich kleinlich": Max Straubinger (CDU/CSU) im Bundestag. (Foto: dpa/Britta Pedersen)

06.05.2020

CSU-Abgeordneter wegen Nebeneinkünften gerügt

Zu spät gemeldet: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger verstößt gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln

Der Bundestag hat den CSU-Abgeordneten Max Straubinger offiziell gerügt, weil er seine Nebeneinkünfte wiederholt erst mit Verspätung gemeldet hat. Das Parlamentspräsidium listet in seiner Unterrichtung rund 20 verspätete Meldungen auf und wirft Straubinger einen Verstoß gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln vor. 

Bezahlte Nebentätigkeiten von Abgeordneten sind erlaubt. Die Parlamentarier sind aber verpflichtet, Einkünfte von mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr anzugeben, damit sie veröffentlicht werden können.

"Sehr erhebliche Nebeneinkünfte"

Straubinger räumte die Versäumnisse ein, versicherte aber: "Ich habe in keinster Weise die Absicht gehabt, irgendetwas zu verheimlichen." Alle fehlenden Daten habe er nachgeliefert - wenn auch im Einzelfall mit einem oder zwei Monaten Verspätung. Die Ausführungsbestimmungen, die eine Frist von drei Monaten für die Meldung vorsehen, seien aus seiner Sicht allerdings "fürchterlich kleinlich" und mitunter sogar missverständlich.

Wolfgang Jäckle von Transparency Deutschland sagt: "Wenn die Bundestagsverwaltung Max Straubinger viermal schriftlich auf die Erfüllung seiner Pflicht zur Anzeige der sehr erheblichen Nebeneinkünfte hinweisen muss, zeugt dies von einem eigenartigen Verhältnis zu den von den Abgeordneten selbst beschlossenen Verhaltensregeln." Ein solcher Verstoß missachte das berechtige Transparenz-Interesse der Bürger. Straubinger sitzt bereits seit 26 Jahren im Bundestag und vertritt dort den niederbayerischen W ahlkreis Rottal-Inn. (BSZ/dpa)

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