Politik

Vor drei Jahren drückte die damals alleinregierende CSU ihr strenges Integrationsgesetz im Landtag durch. Nun gibt es dafür vor Gericht die Quittung. (Foto: Uli Deck/dpa)

03.12.2019

CSU bekommt Watschn vom Verfassungsgericht

Das bayerische Integrationsgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat jetzt der bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit der CSU eine ungewohnt deutliche Niederlage beschert

Vor dem Justizpalast steht eine überdimensionale Bank. „Nur für Deutsche ohne Migrationshintergrund“ steht darauf. Die Anspielung ist klar. Mit der Aufschrift „Nur für Arier“ hatten die Nazis in den Dreißigerjahren Parkbänke beschriftet. Mit der Aktion protestiert der Künstler Günter Wangerin gegen ein Gesetz, dessen Verfassungsmäßigkeit drinnen im Sitzungssaal 270 gerade unter die Lupe genommen wird: das bayerische Integrationsgesetz. Auch mit dem Saal hat es eine traurige historische Bewandtnis: Am 22. Februar 1943 wurden hier Mitglieder der Weißen Rosen vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.

An diesem Dienstag nun ist es der bayerische Verfassungsgerichtshof, der hier seine Entscheidung bekannt gibt. Eine Entscheidung, die der CSU nicht gefallen kann, auch wenn sie es kurz darauf herunterspielen wird. Peter Küspert, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, verkündet sie: Das von der CSU im Jahr 2016 mit ihrer damaligen absoluten Mehrheit erlassene Integrationsgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Grüne und SPD hatten das Gericht angerufen.

Für verfassungswidrig erklärte das Gericht unter anderem eine zentrale Bestimmung des Gesetzes, wonach Sicherheitsbehörden Personen allein aufgrund von Zweifeln an ihrer Einstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte verpflichtet können. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit. Darüber hinaus verletze die Verpflichtung von Rundfunkanstalten, die in der Präambel des Gesetzes skizzierte „Leitkultur“ in ihrem Programm zu vermitteln, das Recht auf freie Meinungsäußerung.

"Unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit"

Es war diese „Leitkultur“, ein Begriff, den Friedrich Merz vor zwei Jahrzehnten in den politischen Diskurs eingebracht hatte, die vor vier Jahren vor allem in den Reihen der CSU ein bemerkenswertes Revival erlebt hatte. Obwohl mittlerweile nicht weniger umstritten, trug man das Konzept eines verbindlichen deutschen Wertekanons vor allem in den Reihen der CSU monstranzartig vor sich her. Im Blick hatte man dabei vornehmlich muslimische Zuwanderer und Flüchtlinge. 2016 dann goss der Landtag, in dem die CSU damals noch über eine absolute Mehrheit verfügte, die Leitkultur in Gesetzesform.

Besonders stießen sich die Oppositionsparteien an der Schwammigkeit des Begriffs. Was, bitte, ist bayerisch, was deutsch? Gibt es im Freistaat eine einheitliche Identität, der man sich zu unterwerfen hat? Und wenn, ja, wie sieht die aus? Muss, wer hier lebt, in das verbreitete Mia-san-Mia-Mantra einfallen?

Nein, natürlich nicht, entgegnet die CSU. „Es geht beim Thema Integration nicht darum, jemanden zu bajuwarisieren“, versuchte etwa Generalsekretär Markus Blume zu beruhigen. Es müsse nicht jeder Dirndl und Lederhosen tragen. „Es geht darum, sich auf dieses Land einzulassen, zu wissen, welche Werte uns hier wichtig sind, die Gepflogenheiten des Alltags zu verstehen. Für uns ist die Leitkultur nichts Verordnetes vom Staat, sondern etwas, was gelebt wird in unserem Land und was zur Identitätsbildung beigetragen hat.“ Was die Definition freilich nicht leichter macht.

Mit dem Begriff Leitkultur hat das Gericht keine Probleme

Bayern ist nicht das einzige Bundesland, das in den vergangenen Jahren ein Integrationsgesetz erlassen hat. Auch Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben die Bundesgesetzgebung durch eigene Gesetze ergänzt. Nur: Anders als in Bayern gehe man dort nicht von einem einseitigen Integrationsverständnis aus, erklärten Kritiker des Gesetzes. Was das bayerische Gesetz von Migranten einfordere, sei nichts anderes als Assimilation.

Obwohl der Verfassungsgerichtshof den Begriff der Leitkultur als solches nicht beanstandete, sahen sich Grüne und SPD von der Entscheidung bestätigt. Das Entscheidende, so SPD-Fraktionschef Horst Arnold, sei, dass das Gericht den Eingriff in die Meinungsfreiheit erkannt habe. Das sei eine der „schallendsten Ohrfeigen“, die ein Gericht verteilen könne. Das Gesetz sei von Anfang an rein parteipolitisch motiviert gewesen und habe Ressentiments gegenüber Migranten geschürt.

Gülseren Demirel, integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, bezeichnete die Entscheidung als „Erfolg für die Betroffenen“. Die Staatsregierung habe an diesem Tag „ganz viele Hausaufgaben“ aufbekommen. „Es war die sprichwörtliche Arroganz der Macht, die Horst Seehofer und die stramm konservative CSU-Landtagsfraktion dazu verleitet hat, ihre Freiheiten bei der Gesetzgebung deutlich überzustrapazieren.“

Von gerade einmal zweieinhalb beanstandeten Artikeln des Gesetzes sprach dagegen der parlamentarische Geschäftsführer der Landtags-CSU, Tobias Reiß, und wertete die Gerichtsentscheidung als Erfolg für seine Partei. Mit den Beanstandungen könne man leben. Auf Nachfrage räumte er zwar ein, dass es Anspruch des Gesetzgebers sein müsse, rundum verfassungskonforme Gesetze zu erlassen. Trotzdem resümierte er: „Insgesamt ein erfolgreicher Tag für die bayerische Integrationspolitik.“
(Dominik Baur)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.