Politik

24.05.2019

Darknet-Gesetzentwurf: Das Ende des anonymen Surfens

Ein Kommentar von David Lohmann

Im Darknet wird mit Waffen, Drogen, Arzneimitteln oder Kinderpornografie gehandelt. Insofern klingt es erst einmal gut, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf gebilligt hat, der den Zugang zu diesen illegalen Handelsplattformen erschweren soll. Um ins Darknet zu kommen, braucht es eine spezielle Software wie beispielsweise den Tor-Browser. Künftig drohen bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn jemand „internetbasierte Leistung“ anbietet, die „rechtswidrige Taten ermöglichen oder fördern“, heißt es im geplanten Strafgesetzbuch-Paragraphen 126a. Das bedeutet, das Anbieten von Anonymisierungssoftware wie Tor würde illegal.

Das jedoch ist nicht verhältnismäßig. Denn nicht nur Kriminelle nutzen das Darknet. Whistleblower können darin Informationen weitergeben, Journalisten anonym mit ihren Quellen sprechen. Und auch für den deutschen Durchschnittsbürger gibt es gute Gründe, im Internet zu surfen, ohne dabei Spuren zu hinterlassen. Immer öfter nämlich werden diese zu Nutzungs-, Kauf- oder Bewegungsprofilen verdichtet. Die Milliardenumsätze von Facebook basieren zum überwiegenden Teil auf personalisierter Werbung. Allein Google arbeitet mit über 100 Unternehmen zusammen, die unsere Nutzungsdaten erheben.

Der Bundestag sollte den Darknet-Gesetzentwurf ablehnen

Die Anbieter von Anonymisierungssoftware hingegen sind in der Regel nicht gewinnorientierte Open-Source-Projekte. Bürger sollten eher ermutigt werden, solche Software zu nutzen, statt von den Behörden deswegen als verdächtig eingestuft zu werden. Im schlimmsten Fall würde Nutzern künftig sogar eine Online-Überwachung drohen.

Nur weil sich an Bahnhöfen viele Kriminelle herumtreiben, käme ja auch niemand auf die Idee, die Bahnhöfe für Bürger zu sperren. Der Bundestag sollte den Darknet-Gesetzentwurf ablehnen. Sonst droht das Aus von Anonymisierungsdiensten, passwortgeschützten Webseiten oder verschlüsselter E-Mail-Kommunikation. Der Handel mit Drogen, Waffen und Kinderpornografie ist bereits verboten – egal ob im Darknet oder außerhalb. Und kriminellen Händlern konnte man auch bisher schon auf die Schliche kommen. Erst Anfang Mai wurden drei Deutsche verhaftet, die im Darknet eine der weltweit größten illegalen Handelsplattformen betrieben haben.

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