Politik

„Man wusste gar nicht, was man da genehmigt hat“, sagt Felix Freiling über den Trojaner, den bayerische Ermittlungsbehörden eingesetzt haben. (Foto: dapd)

10.02.2012

"Das fliegt uns irgendwann um die Ohren"

Als IT-Experte berät er Verfassungsrichter und Behörden: Felix Freiling über Staatstrojaner, Vorratsdatenspeicherung und das Risiko immer größerer Datenspeicher

Für das Verfahren zur Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung hat Professor Felix Freiling ein Gutachten im Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts erstellt. Und auch Ermittlungsbehörden suchen den Rat des Internet- und Computer-Fachmanns bei Fragen zur digitalen Privatsphäre. An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  hat Freiling den neuen Lehrstuhl für IT-Sicherheit inne, beschäftigt sich mit Cyberkriminalität und hält Hacker-Seminare.
BSZ: Herr Freiling, haben Sie ein Profil auf Facebook?
Freiling: Nein, Ebay oder der Online-Zahlungsservice PayPal kommen für mich ebenfalls nicht in Frage. Ich meide solch große Unternehmen, von denen man annehmen kann, dass sie Daten über einen sammeln. BSZ: Auch der Staat sammelt Daten. Finanzämter speichern Kontodaten. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte steht bevor.
Freiling: Ja, dazu soll ein riesiger zentraler Datenspeicher im Internet angelegt werden, auf den Ärzte zugreifen können. Natürlich wird er mit Verschlüsselungstechniken gesichert, aber allein die Tatsache, dass man so einen Datenspeicher schafft, birgt ein großes Gefahrenpotenzial. Das schafft neue Verletzlichkeiten und  Begehrlichkeiten – nicht nur von Kriminellen, sondern auch vom Staat. Denken Sie an Toll Collect, das Lkw-Maut-System: Hier wurde zwar eine enge Zweckbindung festgelegt. Aber Gesetze kann man ändern, um dann auch zu anderen Zwecken auf existierende Daten zuzugreifen. Ich befürchte, das fliegt uns irgendwann noch einmal um die Ohren.
BSZ: Inwiefern?
Freiling: Es werden gerade nicht nur immer schneller größere Datenspeicher aufgebaut. Alles wird auch immer schneller und stärker vernetzt. Je stärker Systeme aber vernetzt sind, umso störanfälliger werden sie zum Beispiel durch Computerviren. Weniger Vernetzung ist momentan allerdings relativ unpopulär, da man nur die Produktivitätsvorteile durch die Computer-Technologie im Auge hat. Wichtig wäre es, erst einmal mit den schon existierenden Technologien Erfahrungen zu sammeln. BSZ: Die Sicherheit hinkt also dem technischen Fortschritt hinterher?
Freiling: Ja, aber das war auch schon während der industriellen Revolution so. Später hat man den Umweltschutz erfunden, um ihre schädlichen Auswirkungen einzudämmen. Ich denke, dass wir in hundert Jahren eine Art Daten-Umweltschutz haben werden, der uns unsere Privatsphäre teilweise wieder zurückgibt. Die Frage ist allerdings, ob wir dann nicht auch bereits eine Art digitalen Treibhauseffekt haben, der nicht mehr umkehrbar ist und mit dem wir auf eine Katastrophe zusteuern.

"Ohne Privatspäre verliert man seine Identität"

BSZ: Weil es dann keinen Schutz mehr gegen Missbrauch gibt?
Freiling: Weil unsere Gesellschaft ohne Computertechnik nicht mehr funktioniert, wir aber genau mit dieser Computertechnik keine Privatsphäre mehr haben. Und ohne Privatsphäre verliert man seine Identität. BSZ: Sie bieten einen Studiengang in digitaler Forensik an, an dem auch Ermittler und Juristen teilnehmen. Was kann man sich darunter vorstellen?
Freiling: Digitale Forensik umfasst Methoden zur Sicherung und Analyse digitaler Spuren. Wir stellen zum Beispiel gelöschte Dateien auf beschlagnahmten Rechnern wieder her. Oder  untersuchen, wie ein Computer gehackt worden ist. BSZ: Sie haben auch den sogenannten Bayern-Trojaner untersucht. Ist die Online-Durchsuchung in Ihren Augen ein probates Mittel?
Freiling: Ich glaube, dass sie ein notwendiges Ermittlungselement ist. Aber eine Online-Durchsuchung ist auch ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Der persönliche Rechner ist heute oft so etwas wie das ausgelagerte Gehirn eines Menschen. Bei einer Online-Durchsuchung kann man deshalb oft mehr über einen Menschen herausfinden, als wenn man ihm ein Mikrofon ins Wohnzimmer hängen würde. Deshalb sollte sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geschehen, die man aus meiner Sicht  durchaus  etwas schärfer regeln könnte, als es beispielsweise im BKA-Gesetz geregelt ist. Auch weil – juristisch ausgedrückt – das Instrument eine große Streubreite besitzt. BSZ: Der Staatstrojaner kann mehr, als er hätte können dürfen?
Freiling: Der Einsatz dieser Schadsoftware hat jedenfalls gezeigt, wie notwendig es ist, die Ausstattung und Kompetenzen der Ermittlungsbehörden zu stärken. Der Einsatz ist zwar richterlich genehmigt worden. Aber man wusste im Endeffekt ja gar nicht, was man da überhaupt genehmigt hat. BSZ: Auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein großes Streitthema. Sie haben die Bundesverfassungsrichter beraten. Was war Ihr Rat?
Freiling: Juristen unterscheiden zwischen Verkehrsdaten, also wer mit wem wann kommuniziert, und Inhaltsdaten, also den eigentlichen Inhalt der Kommunikation, der rechtlich als sehr viel sensitiver angesehen wird. Inhaltsdaten dürfen deshalb nur dann abgehört werden, wenn es um genau bestimmte Straftaten wie zum Beispiel Terrorismus oder organisierte Kriminalität geht. Es wird aber immer schwieriger, Verkehrs- und Inhaltsdaten zu unterscheiden. Denken Sie an die Benutzung von Smartphones: Welchen Dienst ich wann benutzt habe oder wohin ich mich im Internet verbinde, sind Verkehrsdaten, sie sagen aber auch einiges über den Inhalt aus. Man sollte im Cyberspace also Verkehrsdaten stärker wie Inhaltsdaten ansehen und diese auch entsprechend schützen. BSZ: Stehen Sie der Vorratsdatenspeicherung also skeptisch gegenüber?
Freiling: Ich halte es für notwendig, dass die Behörden für eine gewisse Zeit eine dynamische IP-Adresse einem Anschluss zuordnen können. Ansonsten ist die Vorratsspeicherung einfach ein weiterer großer Datenspeicher, mit all seinen Problemen. BSZ: Sie bieten an der Uni spezielle Hacker-Seminare an. Kam da nicht ein Student schon mal auf kriminelle Ideen?
Freiling: Die Technologie selbst ist ja erst einmal wertfrei. In unseren Seminaren thematisieren wir bewusst die Verantwortung bei ihrem Einsatz. Denn es ist natürlich wichtig, dass Ermittler den Modus Operandi der Straftäter kennen. Polizisten kennen ja auch ganz genau die Vertriebswege von Rauschgifthändlern und wissen, wie man Türen aufhebelt. Analog muss der Computerermittler wissen, wie man einen Rechner hackt.
(Interview: Angelika Kahl)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.