Politik

Gegen LKA-Beamte wird ermittelt. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt. (Foto: dpa)

10.11.2015

Dealen im Auftrag des LKA?

Aus einem Drogen-Prozess könnte sich ein handfester Skandal entwickeln: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen LKA-Beamte

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA). Es gehe um den Verdacht der Strafvereitelung im Amt, sagte eine Sprecherin der Behörde. Sie bestätigte damit einen Bericht des "Nordbayerischen Kuriers". Die Ermittlungen liefen bereits seit dem Jahr 2013 und seien noch nicht abgeschlossen. Hintergrund ist der Einsatz eines V-Manns in der kriminellen Rockergruppe "Bandidos" in Regensburg. Das LKA wollte sich mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen am Dienstag nicht dazu äußern. Auch der Landtag wird sich voraussichtlich bald mit dem Fall beschäftigen.

Ins Rollen kamen die Untersuchungen vor zwei Jahren durch einen Prozess gegen den früheren V-Mann vor dem Landgericht Würzburg. Der heute 48-jährige war damals wegen Drogenhandels angeklagt und sagte aus, er habe mit Wissen und sogar im Auftrag des LKA gedealt, um in dem abgeschotteten Rocker- und Drogenmilieu glaubhaft auftreten zu können und dann Informationen über die "Bandidos" zu besorgen.

Die Akte des V-Manns durfte nicht als Beweismittel herangezogen werden

Sämtliche LKA-Beamte bestritten dies als Zeugen in dem Prozess. Das Gericht glaubte dem Angeklagten dann auch in weiten Teilen nicht und verurteilte den mehrfach vorbestraften 48-Jährigen schließlich zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Doch der Vorsitzende Richter gab in seiner Urteilsbegründung zu, dass wesentliche Punkte in dem Verfahren nicht aufgeklärt werden konnten. Grund war auch eine Sperrerklärung des Innenministeriums, mit der verhindert wurde, dass die V-Mann-Akte als Beweismittel herangezogen werden konnte.

"Das LKA hat ihm den Auftrag zu Straftaten gegeben und ihn sehenden Auges in eine langjährige Haftstrafe geschickt", sagte der Anwalt des früheren V-Manns, Alexander Schmidtgall. "Das LKA hat das Strafverfahren in Würzburg zudem klar beeinflusst und mein Mandant bekam daher kein rechtsstaatliches Verfahren." Zudem habe der 48-Jährige dem LKA von schweren Straftaten der "Bandidos" berichtet, denen die Behörde trotzdem nicht nachgegangen sei beziehungsweise diese Informationen nicht an die zuständige Polizeibehörde weitergegeben habe.

Nach dem Prozess habe sich die Nürnberger Kriminalpolizei dann des Falls angenommen, sagt Schmidtgall. Die Ermittler beschlagnahmten demnach auch die V-Mann-Akte, die mittlerweise auch ihm selbst vorliege. Laut einem Zwischenbericht der Polizei von Dezember 2014 sei "eindeutig festgestellt worden, dass die VP-Akten (Vertrauensperson-Akten) manipuliert und gefälscht wurden", sagte Schmidtgall.

Die Landtags-SPD ist alarmiert

Nach einer Revision am Bundesgerichtshof wird der Prozess gegen den 48-Jährigen vom nächsten Montag (16. November) an in Würzburg zum Teil neu verhandelt. Schmidtgall hofft, dass das Gericht den Fall aufgrund der neuen Erkenntnisse nun in einem anderen Licht sieht.

Das Thema hat außerdem erneut den Landtag erreicht. Der 48-Jährige hatte sich bereits früher mit der Bitte an das Parlament gewandt, in ein Zeugenschutzprogramm zu kommen. Auf Initiative des Abgeordneten Franz Schindler berät die SPD-Fraktion nun über einen Dringlichkeitsantrag. Damit würde die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag über den Stand der Ermittlungen zu berichten.

"Wenn das stimmt, was der "Nordbayerische Kurier" da ausgegraben hat, dann wäre zumindest eine Stellungnahme des Innenministeriums nicht richtig, aufgrund derer wir bereits über eine Petition des Mannes entschieden haben", sagte Schindler. Sollte der Ausschuss tatsächlich belogen worden sein, dann sei das ein Skandal. Zudem gehe es in dem Fall um ein grundsätzliches Problem bei der Führung von V-Leuten. Wenn das LKA tatsächlich gebilligt oder sogar gewollt habe, dass der V-Mann Straftaten begeht, "das wäre eine Perversion". Die SPD-Fraktion will an diesem Mittwoch über den Antrag entscheiden. (dpa)

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