Politik

25.05.2023

Soll das Streikrecht begrenzt werden?

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dringt auf eine Beschränkung des Streikrechts, auch in der Bevölkerung finden sich nach mehreren großen Warnstreiks Sympathien dafür. Die Gewerkschaften warnen allerdings vehement davor. In unserer neuen Frage der Woche äußern sich Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, und Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, zu diesem Thema

JA

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft 


Das Grundgesetz sichert zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen Gewerkschaften ein Streikrecht zu. Das ist ein Teil des Erfolgsrezepts der sozialen Marktwirtschaft. Sinn und Zweck ist aber der Abschluss von Tarifverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern partnerschaftlich verhandelt werden und einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern zum Ziel haben. Mit angekündigten 50-Stunden-Streiks oder 24-Stunden-Streiks überziehen die Gewerkschaften jedoch und verlassen nach unserer Auffassung die Grenzen des grundgesetzlich zugesicherten Arbeitskampfrechts.

Das Ziel des Arbeitskampfs beruht dann nicht mehr auf dem Abschluss eines Tarifvertrags, sondern dient der Maximierung der öffentlichen Aufmerksamkeit und der Mitgliederwerbung. Dafür werden sowohl massive Schäden bei den direkt betroffenen Arbeitgebern als auch insgesamt negative Auswirkungen bei wirtschaftlich eng verbundenen Branchen sowie der Gesellschaft billigend in Kauf genommen. Damit verletzt die verschärfte Streikkultur nicht nur die Arbeitskampfparität, sondern beschädigt die Tarifpartnerschaft dauerhaft.

Tarifautonomie funktioniert nur bei einem Kräftegleichgewicht der Tarifvertragsparteien. Besonders erschreckend sind in diesem Zusammenhang die Pläne, über den Gesetzgeber mit Tariftreuegesetzen die negative Koalitionsfreiheit auszuhebeln und die Tarifbindung zwangsweise zu erhöhen. Denn angesichts der überzogenen Streiks ist es ein wichtiges Wahlrecht, sich bestehenden Koalitionen nicht anzuschließen, bestehende Tarifverträge nicht anzuwenden oder einen Tarifträgerverband zu verlassen. Wenn dies per Gesetz verhindert oder beeinträchtigt wird, kann der Arbeitgeber dem Arbeitskampf nicht mehr ausweichen.

Das Arbeitskampfrecht muss daher dringend neu geregelt werden, um die Grundsätze der Arbeitskampfparität und Verhältnismäßigkeit wieder sicherzustellen. Das fördert die Tarifbindung und verhilft der tariflichen Friedenspflicht wieder zu ihrer ursprünglichen Bedeutung.

 

NEIN

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern
 

Auf keinen Fall! Streiken ist ein Grundrecht, ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie. Und Grundrechte gelten immer, sie können nicht nach Gutsherrenart mal gewährt, mal verweigert werden. Wir Gewerkschaften streiken nicht aus Zeitvertreib – für uns ist das die einzige Möglichkeit, ökonomischen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben und unsere Interessen wirkungsvoll durchzusetzen. Gerade mit Blick auf die nach wie vor hohe Inflation ist das derzeit so wichtig und notwendig wie selten zuvor.

Und ja, Streiks führen nur zum Erfolg, wenn sie auch mal wehtun. Die aktuellen Preissteigerungen haben zur Folge, dass für viele Menschen das Einkommen nicht mehr zum Leben reicht. Umso wichtiger sind starke Gewerkschaften, die in den aktuellen Tarifrunden ordentliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten herausholen. Viele von ihnen halten den Laden seit Jahren in Zeiten multipler Krisen am Laufen. Sie haben nach Jahren der Zurückhaltung endlich Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit verdient. Auch in der Gesellschaft ist deshalb aktuell eine große Akzeptanz für die Anliegen der Gewerkschaften zu spüren.

Von der Arbeitgeberseite lässt sich das nicht behaupten. Im Gegenteil: Dort spricht man lieber von „unverhältnismäßigen“ und „unverantwortlichen“ Streiks. Ein Glück, dass nicht die Arbeitgeber, sondern noch immer die Gerichtsbarkeit darüber entscheidet, ob ein Streik verhältnismäßig ist. Und auch mangelnde Verantwortung kann man den Gewerkschaften nun wirklich nicht vorwerfen. Nicht ohne Grund gibt es in besonders sensiblen Bereichen spezielle Notdienstvereinbarungen, um einen Mindestbetrieb sicherzustellen, etwa in Krankenhäusern bei lebenswichtigen Operationen, an Flughäfen oder auch in der Industrie beim Betrieb von Kraftwerken.

Statt mit der Forderung nach einer Begrenzung des Streikrechts die Axt an dieses elementare Grundrecht anzulegen, sollte die Arbeitgeberseite vielmehr ihr eigenes Vorgehen hinterfragen. Nicht diejenigen, die für faire Löhne kämpfen, sind die Verursacher von Streiks, sondern diejenigen, die keine fairen Löhne zahlen wollen. 
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.