Politik

Immer mehr Selbstbedienungsautomaten, an denen man Süßigkeiten, Energydrinks und E-Zigaretten kaufen kann, werden aufgestellt. Sogar der E-Zigarettenverband kritisiert diese Mischangebote. (Foto: Thorsten Stark)

24.08.2025

Gefährlicher Trend: Sogar der E-Zigarettenverband warnt vor diesen Automaten

Sogar der E-Zigarettenverband warnt vor den trendigen Automaten, die gerade überall aufgestellt werden

Selbst in kleinsten Orten stehen sie mittlerweile: Selbstbedienungsautomaten, an denen man trendige Süßigkeiten, Energydrinks und extra scharfe Chips kaufen kann, nicht selten in der Nähe von Schulen. Mitten drin finden sich oft auch sogenannte Vapeprodukte, nikotinhaltige E-Zigaretten in bunten Verpackungen mit verschiedenen Aromen.

Eigentlich verbietet das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Zigaretten und Vapeprodukten in Automaten, wenn Kinder und Jugendliche Zugriff darauf haben. Doch die Betreiber der Geräte fanden ein Schlupfloch: „Das Ganze mit den Vapes ist eine Grauzone“, warnt ein Anbieter in einem Youtube-Video, preist aber gleichzeitig an, wie viel Umsatz er mit den nikotinhaltigen Produkten macht.

Automaten in der Nähe von Schulen

Sogar der Verband des E-Zigarettenhandels kritisiert die Vermischung von Snacks und E-Zigaretten sowie schulnahen Standorten: Dadurch könnten Kinder und Jugendliche auf diese Produkte aufmerksam gemacht werden. „E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen.“

Umstritten sind auch die anderen Produkte, vor allem die stark aufputschenden Energydrinks. In anderen Ländern ist der Verkauf an Jugendliche bereits verboten, auch in Deutschland wird darüber diskutiert. Doch noch ist alles legal, wie das bayerische Familienministerium auf Anfrage bestätigt.

Sogar Lachgas wird legal verkauft

Sogar der Verkauf von Lachgas, das etwa in einem Automaten in Regensburg angeboten wird und wegen seiner berauschenden Wirkung als Partydroge beliebt ist, ist nicht verboten.

Philipp Seitz, Präsident des Bayerischen Jugendrings, betrachtet die Entwicklung mit Sorge – vor allem den Verkauf von Nikotinprodukten: „Jugendschutz muss Vorrang haben vor kommerziellen Interessen.“ (Thorsten Stark)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Biolebensmittel umsatzsteuerfrei sein?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.