Politik

Immer mehr Selbstbedienungsautomaten, an denen man Süßigkeiten, Energydrinks und E-Zigaretten kaufen kann, werden aufgestellt. Sogar der E-Zigarettenverband kritisiert diese Mischangebote. (Foto: Thorsten Stark)

24.08.2025

Gefährlicher Trend: Sogar der E-Zigarettenverband warnt vor diesen Automaten

Sogar der E-Zigarettenverband warnt vor den trendigen Automaten, die gerade überall aufgestellt werden

Selbst in kleinsten Orten stehen sie mittlerweile: Selbstbedienungsautomaten, an denen man trendige Süßigkeiten, Energydrinks und extra scharfe Chips kaufen kann, nicht selten in der Nähe von Schulen. Mitten drin finden sich oft auch sogenannte Vapeprodukte, nikotinhaltige E-Zigaretten in bunten Verpackungen mit verschiedenen Aromen.

Eigentlich verbietet das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Zigaretten und Vapeprodukten in Automaten, wenn Kinder und Jugendliche Zugriff darauf haben. Doch die Betreiber der Geräte fanden ein Schlupfloch: „Das Ganze mit den Vapes ist eine Grauzone“, warnt ein Anbieter in einem Youtube-Video, preist aber gleichzeitig an, wie viel Umsatz er mit den nikotinhaltigen Produkten macht.

Automaten in der Nähe von Schulen

Sogar der Verband des E-Zigarettenhandels kritisiert die Vermischung von Snacks und E-Zigaretten sowie schulnahen Standorten: Dadurch könnten Kinder und Jugendliche auf diese Produkte aufmerksam gemacht werden. „E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen.“

Umstritten sind auch die anderen Produkte, vor allem die stark aufputschenden Energydrinks. In anderen Ländern ist der Verkauf an Jugendliche bereits verboten, auch in Deutschland wird darüber diskutiert. Doch noch ist alles legal, wie das bayerische Familienministerium auf Anfrage bestätigt.

Sogar Lachgas wird legal verkauft

Sogar der Verkauf von Lachgas, das etwa in einem Automaten in Regensburg angeboten wird und wegen seiner berauschenden Wirkung als Partydroge beliebt ist, ist nicht verboten.

Philipp Seitz, Präsident des Bayerischen Jugendrings, betrachtet die Entwicklung mit Sorge – vor allem den Verkauf von Nikotinprodukten: „Jugendschutz muss Vorrang haben vor kommerziellen Interessen.“ (Thorsten Stark)
 

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