Politik

JVA Landsberg: Uli Hoeneß soll hier nach Ostern "einrücken". (Foto: dpa)

21.03.2014

Der Ausnahme-Hoeneß

Was den verurteilten Ex-Präsidenten vom FC Bayern im Gefängnis erwartet – und was nicht

Ob Uli Hoeneß Breno ausgefragt hat, was ihn im Knast so alles erwartet? Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten war der FC-Bayern-Star 2012 wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Nach knapp 13 Monaten kam er wieder raus – zumindest zeitweise. Als Freigänger darf er nun tagsüber beim FC Bayern arbeiten, abends geht’s zurück ins Gefängnis. Jedes zweite Wochenende verbringt Breno außerdem in Freiheit.
13 Monate bis zum ersten Freigang – so lange muss Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung vergangene Woche dreieinhalb Jahre aufgebrummt bekam, wohl nicht hinter Gittern ausharren, meinen Experten. „Ich glaube, dass das bei Hoeneß schnell geht. Nach zwei Monaten könnte er bereits in den offenen Vollzug verlegt werden“, sagt Ralf Simon, Vorsitzender des Landesverbands der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten (JVB) der Staatszeitung. Hoeneß dürfte sich dann innerhalb der Gefängnismauern frei bewegen. Und wohl auch bald als Freigänger das Gefängnis tagsüber verlassen.
Der Münchner Strafrechtler Thomas Pfister ist noch optimistischer: „Hoeneß könnte auch gleich Freigänger werden“, sagt er der BSZ. Das sei zwar die Ausnahme, betont er. Bei dem ehemaligen Bayern-Präsidenten bestehe aber keinerlei Fluchtgefahr, außerdem sei er Erstverbüßer. Zudem werde er seiner Ladung zum Haftantritt zuverlässig nachkommen. Er gilt dann als sogenannter Selbststeller. Kurz nach Ostern könnte es so weit sein, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
Freigang bereits nach wenigen Wochen oder sogar ab dem ersten Tag – davon träumen andere Häftlinge vergeblich. Der Anteil der Gefangenen in bayerischen Gefängnissen, die eine Freigängerregelung haben, beträgt lediglich 1,55 Prozent, teilt das bayerische Justizministerium der BSZ mit. Im Schnitt haben sie dann bereits 318 Tage Haft verbüßt. Faktoren wie Delikt, Haftdauer und Persönlichkeit spielen eine Rolle. Dazu kommt: Die wenigsten Gefangenen verfügen über einen Arbeitsplatz außerhalb der Anstalt – die Voraussetzung für die Bewilligung des Freigangs.

Acht Quadratmeter mit Bett, Tisch, Stuhl und Klo


Offiziell will man von einer Vorzugsbehandlung von Hoeneß  nichts wissen. „Im Gefängnis gibt es keinen Promibonus“, sagt JVB-Mann Simon bestimmt. Auch Michael Stumpf, Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim, wo auch Breno anfangs einsaß, betont: „Eine Vorzugsbehandlung gibt es nicht.“ Er und seine Mitarbeiter seien es gewohnt, ohne Ansehen des jeweiligen Bekanntheitsgrades mit Gefangenen umzugehen.
Hoeneß selbst kommt ins Gefängnis in Landsberg am Lech. Die meisten der etwa 550 männlichen Gefangen dort sind Ersttäter, verurteilt zu Haftstrafen bis zu sechs Jahren. Ein Anrecht auf eine Einzelzelle hat Hoeneß nicht, doch eine Einzelunterbringung  gilt als wahrscheinlich – sie ist der Normalfall, reichen die Kapazitäten in einer Haftanstalt aus. Acht bis zehn Quadratmeter groß ist eine Zelle, ausgestattet mit Bett, Tisch, Stuhl, Waschbecken und Toilette. Gemeinschaftsduschen sind auf dem Gang. Persönliche Dinge darf Hoeneß mitbringen, wenn sie nicht allzu wertvoll sind. Auch Handys sind tabu – allerdings sind auch hier Ausnahmen nicht ausgeschlossen.
Innerhalb des offenen Vollzugs kann beispielsweise das Tragen eigener Kleidung erlaubt sein. „Und zumindest während der Zeit des Freigangs kommt auch der Besitz von Bargeld, Mobiltelefonen und Laptops in Betracht“, so eine Sprecherin des Justizministeriums. Mögliche Vollzugslockerungen regelt das Strafvollzugsgesetz,  die Handhabung der meisten Vorschriften liege allerdings ausdrücklich im Ermessen der Anstaltsleitung, erklärt Strafrechtler Pfister. Die Anstalt entscheidet also auch, ob und wann Hoeneß in den offenen Vollzug darf und Freigang bekommt. Lockerungen sollen der Wiedereingliederung des Gefangenen dienen und etwaigen schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenwirken.
Eines allerdings wird  nur in Ausnahmefällen bewilligt: „Es wird nicht gerne gesehen, dass Gefangene im eigenen oder alten Betrieb weiterarbeiten“, erklärt der JVB-Vorsitzende Simon. „Es soll schließlich nicht der Anschein entstehen, dass die Haft keine echte Strafe sei“, ergänzt Pfister. Doch  dass Hoeneß die Erlaubnis dazu bekommt, gilt als sicher.
Ob das dann unter die Rubrik Promibonus fällt, darüber lässt sich streiten. Dass der Name  Hoeneß aber bereits bei Strafzumessung eine Rolle gespielt haben dürfte, ist ein offenes Geheimnis. Ein „normaler“ Angeklagter hätte mindestens sieben  Jahre bekommen, heißt es in Justizkreisen. Außerdem hätte es wohl weitergehende Nachforschungen über die Herkunft der Schweizer Millionen gegeben. Mit dem Revisionsverzicht aber ist der Fall nun strafrechtlich abgeschlossen. Die Entscheidung des Ex-Bayern-Präsidenten, das Urteil anzunehmen, hat viele Experten deshalb nicht überrascht.
Doch wie lange muss Hoeneß überhaupt einsitzen? Bei Ersttätern wird die Strafe in der Regel nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Bei guter Führung und günstiger Prognose geht es auch schneller. „Hoeneß hat gute Chancen auf die Halbstrafe“, meint Pfister. Der 62-Jährige wäre dann nach nicht einmal zwei Jahren frei. Simon aber ist hier skeptisch: „Eine Entlassung bereits nach der Hälfte der verbüßten Zeit ist die absolute Ausnahme“, betont er. Aber wer weiß, schließlich gilt Hoeneß in Fußballkreisen ja selbst als singuläre Erscheinung.
(Angelika Kahl)

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