Politik

Bislang werden Grund- und Mittelschullehrer üblicherweise nach A12 bezahlt. (Foto: dpa/Weißbrod)

15.05.2023

Details zur künftigen Bezahlung von beförderten Lehrerkräften noch unklar

Bayern kämpft seit Jahren mit einem Lehrermangel. Auch durch eine bessere Bezahlung von Grundschullehrerinnen und Mittelschullehrern soll das Problem bekämpft werden. Doch was bekommen künftig die Pädagogen, die wegen einer Beförderung bereits besser verdienen?

Nach der angekündigten Erhöhung der Gehälter von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen in Bayern ist die künftige Bezahlung von Tausenden in der Vergangenheit beförderten Pädagogen noch nicht geklärt. Im April hatte das Kabinett beschlossen, dass die Lehrerinnen und Lehrer in diesen Schulen in den kommenden Jahren schrittweise auf die Besoldungsstufe A13 angehoben werden, die beispielsweise bereits für Realschul- und Gymnasiallehrer gilt.

Unklar ist aber noch, was künftig Grund- oder Mittelschullehrer verdienen sollen, die aufgrund besonderer Leistungen bereits jetzt eine bessere Bezahlung als ihre Kollegen erhalten. Nach Angaben des Kultusministeriums in München und des Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) müssen diese Fragen noch besprochen werden.

Bislang werden Grund- und Mittelschullehrer üblicherweise nach A12 bezahlt. Wer bei dienstlichen Bewertungen besonders gut abgeschnitten hat, konnte aber eine Zulage erhalten oder sogar auch auf A13 hochgestuft werden - es handelte sich um funktionslose Beförderungen.

12 Prozent erhalten A13

Nach der jüngsten Statistik des Ministeriums unterrichten in den beiden Schularten zuletzt mehr als 58 000 Frauen und Männer. Die Zahl der Vollzeit-Planstellen liegt deutlich niedriger, insbesondere an Grundschulen gibt es wegen des sehr hohen Frauenanteils von etwa 90 Prozent einen großen Anteil Teilzeitkräfte. In der Gesamtzahl sind allerdings auch besser bezahlte Rektoren oder Referendare in der Ausbildung enthalten.

Nach Angaben des Ministeriums werden derzeit bereits rund 12 Prozent der regulären Grund- und Mittelschullehrkräfte mit A13 bezahlt. Darunter gibt es noch die Zulage für A12-Lehrer. Dies wird laut BLLV bei knapp 6800 von rund 31 600 Planstellen bezahlt. Nun sollen alle Lehrkräfte auf A13 angehoben werden, unabhängig von bisherigen Leistungen und Beförderungen.

Der BLLV sieht das Problem auch, wenngleich sich Präsidentin Simone Fleischmann in erster Linie über die generelle Anhebung aller Lehrergehälter auf A13 freut. Das sei erst ein großer Erfolg, nachdem dies so lange gefordert worden sei. Die Gleichwertigkeit unter dem Lehrpersonal sei damit nun hergestellt.

"Wer A13 hat, verliert ja nichts", sagt sie. Doch wer schon in der Vergangenheit A13 bekommen habe, sollte über kurz oder lang dann auch mehr bekommen, erläutert sie. Dies sei aber im Detail noch nicht geregelt.

Solche dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen sollten in einem nächsten Schritt auch unter einem schulartübergreifenden Blick geklärt werden, sagt ein Sprecher des Ministeriums. "Dieser Prozess wird im Dialog mit sämtlichen Beteiligten, insbesondere unter Beteiligung der Personalvertretungen sowie der Verbände, erfolgen."

Leitungspositionen bleiben oft frei

Ein weiteres Problemfeld soll nun ebenfalls aus der Welt geschafft werden - die mitunter wenig attraktive Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern. Beispielsweise an kleineren Grundschulen war es bislang für die Schulbehörden nicht immer einfach, freie Leitungspositionen zu besetzen.

Denn die Bezahlung dieser Stellen lag oft nicht wesentlich über der Entlohnung des übrigen Kollegiums, viele Lehrkräfte verzichteten auch deswegen auf eine Bewerbung. "Wir schreiben teilweise Stellen drei Mal aus", sagt Fleischmann.

Die Anhebung der Rektorenposten sei ebenfalls bereits im Ministerrat beschlossen worden, sagt der Ministeriumssprecher. "Durch die entsprechende Anhebung werden auch diese Funktionsämter in Zukunft noch attraktiver."

Der BLLV betont, dass die Belastungen und Aufgaben der Schulleitungen inzwischen so angewachsen seien, "dass sich dies auch in der Besoldung niederschlagen muss". Der Verband bedauert allerdings, dass die Umsetzung der gesamten Reform noch bis Sommer 2028 dauern solle. "Für die schnellere Umsetzung wird der BLLV dann mit der neuen Staatsregierung verhandeln", kündigt der Verband hinsichtlich der bevorstehenden Landtagswahl (Ulf Vogler, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.