Politik

Blick auf das Dach des Landtags. Im neuen Jahr stehen einige Entscheidungen für die Abgeordneten an. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

03.01.2025

Die Bayern-Agenda

Personalien und Initiativen: Was 2025 bringt

Gespannt blicken alle Parteien auf den 23. Februar. Aber für die Freien Wähler in Bayern könnte der Tag der vorgezogenen Bundestagswahl eine echte Zäsur bedeuten. Denn sollten sie mit ihrem Landeschef Hubert Aiwanger als Spitzenkandidat tatsächlich den Sprung in das Bundesparlament schaffen, sehen so manche in der Partei die Zeit gekommen, im bayerischen Landesverband die Karten neu zu mischen. Wenn Aiwanger nach Berlin wechselt – was er sich im Fall eines Wahlerfolgs fest vorgenommen hat –, halten sie es für unvereinbar damit, dass der Niederbayer, seit 2006 im Amt, weiter den Landesvorsitz behält. An der Spitze der Freien Wähler im Freistaat brauche es einen Landes- und keinen Bundespolitiker, wird dazu hinter vorgehaltener Hand geraunt.

So weit ist es aber längst nicht, denn Aiwangers Weg nach Berlin wird kein leichter sein. Nach jüngsten Umfragen werden die Freien Wähler klar an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Aiwanger setzt deshalb auf die weiter gültige Grundmandatsklausel, die einer Partei mit drei gewonnenen Direktmandaten den Einzug in den Bundestag erlaubt. Aiwanger will eines davon selbst erringen, aber sonst fehlt es bayern- wie bundesweit an wirklich zugkräftigen Kandidaten.

Eine Richtungsentscheidung muss im neuen Jahr auch die bayerische SPD treffen. Nach dem Rücktritt des Ko-Vorsitzenden Florian von Brunn im Spätsommer 2024 wird die Partei von der verbliebenen Hälfte der ehemaligen Doppelspitze, Ronja Endres, geführt. Im Laufe des Jahres steht die Neuwahl des Landesvorsitzes an. Die SPD-Satzung schreibt eine Doppelspitze nicht zwingend vor. Allerdings ist Endres berufstätig. Sie ist bei einem gewerkschaftsnahen Bildungsträger beschäftigt, die SPD führt sie daneben im Ehrenamt. Eine funktionierende Doppelspitze könnte für Entlastung und mehr öffentliche Durchschlagskraft sorgen. Noch steht die Debatte über die künftige Führungsstruktur am Anfang, mögliche Kandidaten haben sich noch nicht gemeldet.

Im Landtag wird 2025 eine Entscheidung fallen, die eine bald 20 Jahre lange Debatte beenden wird: CSU und Freie Wähler haben sich im Grundsatz auf ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz geeinigt. Seit 2006 liegt die Regelungskompetenz dafür bei den Bundesländern, wegen interner Differenzen in der CSU hat der Freistaat davon bislang keinen Gebrauch gemacht. Ein richtig großer Wurf wird das Gesetz nicht, denn die Kerneinkaufszeit von 6 bis 20 Uhr an Werktagen soll – von wenigen Ausnahmen abgesehen – erhalten bleiben. Neu ist unter anderem die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung für ohne Personal betriebene digitale Kleinstsupermärkte bis zu einer Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern. Gegen diese Flächenbegrenzung formiert sich allerdings kommunaler Widerstand. Mehrere Kommunen fordern per Petition an den Landtag die Verschiebung der Höchstgrenze auf bis zu 450 Quadratmeter.

Der Ladenschluss wird reformiert – ein bisschen

Zur Beschlussfassung steht im Landtag auch ein neues Feuerwehrgesetz an. Auf Drängen vieler Feuerwehrkommandanten aus ganz Bayern soll unter anderem die Altersgrenze für den aktiven Dienst von derzeit 65 Jahren auf das jeweils gültige Renteneintrittsalter angehoben werden, also aktuell auf 67 Jahre. Mit mehr Nebengeräuschen als zuletzt wird es in der zweiten Jahreshälfte um die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts gehen. Die Steuerschätzung lässt Mindereinnahmen in Milliardenhöhe erwarten, die Rücklagen sind endlich. Es könnte also erstmals seit vielen Jahren wieder echte Verteilungskämpfe geben. Angekündigt sind schon Einschnitte bei Familien- und Pflegegeld, um mit dem eingesparten Geld die Kita- und Pflegestrukturen zu stärken.

Im Laufe des Jahres werden mehrere Beschlüsse aus 2024 in die Umsetzung kommen. Erstmals wird es für alle Vorschulkinder eine verpflichtende Sprachstandserhebung geben, um Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor Schuleintritt entsprechend fördern zu können. Nach einem Beschluss der Staatsregierung müssen im neuen Jahr die Bürger*innen in Standortkommunen von Windkraftanlagen an deren Gewinnen beteiligt werden. Zum Beispiel in Form einer Ausschüttung oder durch niedrigere Strompreise. Zudem treten die ersten rund 100 Vereinfachungen aus den beiden vom Landtag verabschiedeten Entbürokatisierungsgesetzen in Kraft und müssen sich in der Praxis bewähren. Weitere Initiativen zum Bürokratieabbau sollen im Laufe des Jahres folgen.

Und nicht zuletzt wird die Grundsteuerreform ihre Wirkung entfalten. Noch halten sich viele Kommunen bedeckt über die möglichen Konsequenzen für Haus- und Wohnungsbesitzer. Aber in den kommenden Wochen werden die Bescheide verschickt. Man wird sehen, ob das neue Jahr hier mehr freudige oder böse Überraschungen bereithält. (Jürgen Umlauft)

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