Politik

Viele würden die Quarantäne gern umgehen. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

13.11.2020

Die Frage nach der Logik

Seit dieser Woche gelten neue Quarantäneregeln – an der 14-Tage-Frist ändert sich grundsätzlich nichts. Warum eigentlich?

Man mag das egoistisch finden, kurzsichtig oder dumm – es ändert nichts an der Tatsache: Viele Menschen, die Kontakt mit Corona-positiv Getesteten hatten, wollen sich nicht in Quarantäne begeben. Obwohl sie das müssten. Und bitten Kontaktpersonen deshalb, sie bloß nicht den Gesundheitsbehörden zu nennen. Auch aus diesem Grund haben Fachleute bereits im August gefordert, die Quarantänezeiten zu verkürzen: auf fünf Tage. Weil das laut neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse genüge – und weil es die Akzeptanz bei der Bevölkerung erhöhe.

Sowohl Deutschlands Corona-Papst Christian Drosten als auch der ansonsten superstrenge SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sprachen sich dafür aus. Passiert ist nichts: Das Robert Koch-Institut (RKI) hegt Skepsis, und dagegen wollten sich Merkel, Söder und Co nicht stellen. Auch Bayerns Gesundheitsministerium verweist auf das RKI. Kürzere Quarantänezeiten befürworten auch die FDP sowie die Freien Wähler. Man sollte hier „auf die Ratschläge der Wissenschaft hören“, so Fabian Mehring, Parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Landtagsfraktion. Dass sich rasch etwas ändert, glaubt er nicht. Durchsetzbar sei dies wohl erst, wenn die Infektionszahlen sinken.

Jetzt wurden die Quarantäneregeln zwar geändert. Allerdings nur marginal und vor allem für Reiserückkehrer. Für sie gilt: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss für zehn Tage – statt wie bisher 14 Tage – in Quarantäne. Das kann verkürzt werden, wenn man frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise einen negativen PCR-Corona-Test vorlegt.

Unternehmer können ihre Quarantäne durchaus verkürzen: Sie sind systemrelevant

Für alle anderen Betroffenen gilt: Sie müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne. Und können diese Frist nicht verkürzen, indem sie ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Logik dahinter würde man gerne erfahren.

Ausnahmen von der 14-Tage-Isolation gibt es dennoch. Weil die Gesundheitsämter beim Thema Corona einige Ermessensspielräume besitzen, kann, wer Glück hat, mit einer kürzeren Quarantäne rechnen. So durfte etwa ein Münchner Unternehmer, der Kontakt zu einem positiv getesteten Mitarbeiter hatte, seine Isolation nach Vorlage eines negativen Testergebnisses halbieren: auf sieben Tage. Als Geschäftsführer des Unternehmens sei er systemrelevant, lautete die Begründung des Gesundheitsamts. Die übrigen Beschäftigten des Betriebs mussten 14 Tage in Isolation, durften sich nicht freitesten.

Für Schulen gilt: Wird ein Kind positiv getestet, muss die ganze Klasse 14 Tage in Quarantäne. Trotz Masken und Abstand. Die Geschwister der Quarantänekinder jedoch dürfen weiterhin zur Schule gehen, die Eltern zur Arbeit. Auch das scheint nicht sonderlich logisch. Vor allem deshalb, weil die von Quarantäne Betroffenen keine Möglichkeit haben, sich freizutesten. Es stellt sich die Frage, was die bayerische Teststrategie, die allen kostenlose Corona-Tests garantiert, hier bringt. Die einen lassen sich womöglich mehrfach ohne erkennbaren Risikokontakt testen, die anderen dürfen nicht zum Test, um früher zurück in die Schule oder zum Arbeitsplatz zu kommen. (Waltraud Taschner)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.