Politik

Die Karusells dürfen sich in ganz Bayern wieder drehen. (Foto: dpa/Tobias Hase)

30.09.2021

Discos, Clubs, Volksfeste: Es darf wieder gefeiert werden

Wieder ein Stück mehr Normalität in Bayern: Nach langer Pause sind Volksfeste und Club-Besuche wieder möglich. Und auch an den Schulen werden die Corona-Schutzmaßnahmen wieder etwas zurückfahren

Bayerns Corona-Auflagen werden weiter gelockert: Nach einer langen Zwangspause aus Gründen des Infektionsschutzes darf nun auch im Freistaat wieder in Clubs, Diskotheken auf Volksfesten gefeiert werden. Das Kabinett beschloss am Donnerstag im sogenannten Umlaufverfahren - also ohne eine Sitzung - die Änderungen an der Corona-Verordnung. In anderen Bundesländern dürfen Discos und Clubs bereits seit längerem wieder öffnen.

Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt in Bayern die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht.

Um die Sicherheit in Clubs und Diskotheken zu gewährleisten, gelte hier eine "3G-Plus-Regel", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag in München. Das bedeutet, wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen kann, muss nicht nur einen Schnelltest, sondern einen PCR-Test vorlegen. Auch Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. "Im Gegenzug kann dann branchenüblich geöffnet werden, also keine Maske beim Tanzen." Ab dem 11. Oktober sind PCR-Tests in Bayern nicht mehr generell kostenfrei.

Auch Bordelle dürfen öffnen

Unter den gleichen Bedingungen dürfen ab Freitag (1. Oktober) auch Bordellbetriebe wieder öffnen. Herrmann appellierte an alle Feierwilligen, sich an die Auflagen zu halten. Diese würden auch kontrolliert, Verstöße von Veranstalter würden ein Bußgeld von 5000 Euro mit sich bringen, für Besucher würden 250 Euro fällig.

Die Gewerkschaft der Polizei betonte, dass es abzuwarten bleibe, inwiefern "die zurückgewonnene Freiheit und Möglichkeit wieder auszugehen und in Clubs und Bars zu feiern, Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen der Polizei" habe. Letztendlich seien von polizeilicher Seite Kontrollen nur im Einzelfall und nicht flächendeckend möglich.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga zeigte sich erfreut, dass nun auch wieder musikveranstaltende Betriebe Gäste empfangen dürften. Nach Angaben des Verbandes gibt es in Bayern mehr als 300 Diskotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale.

Volksfeste: Bislang gab's nur Ersatzveranstaltungen

Bei Volksfesten waren bisher nur bestimmte Ersatzveranstaltungen zulässig, auch das Verbot fällt nun wieder weg und die Feste können unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. In den Bierzelten gelten dann "sonstigen allgemein geltenden Regelungen", etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt, im Freien nicht.

Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in diesem Winter ebenfalls wieder stattfinden können, betonte Herrmann. Verhindern könnte dies nur eine massive Verschlechterung der Infektionslage. "Sollte es nötig sein, sollen rechtzeitig nochmals gesonderte Regelungen erlassen werden", teilte die Staatskanzlei mit. Herrmann betonte aber, dass derzeit die Perspektive glücklicherweise gut sei.

Am 12. Oktober werde es mit den Akteuren und Verbänden der Christkindlmärkte einen runden Tisch im Wirtschaftsministerium geben, sagte Herrmann. Dort sollten dann alle Details und Fragen geklärt werden, die derzeit noch offen seien.

Die Infektionslage in Bayern sei insgesamt stabil, sagte Herrmann. Die landesweite Inzidenz liege bei 86,4, wobei es unter den Geimpften sogar nur 18,8 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gebe. Bei den Ungeimpften liege die Zahl dagegen mit 194,6 um ein Vielfaches höher. Auch die Krankenhausampel zur Auslastung der Kliniken sei im "grünen Bereich", sowohl was die Neuaufnahmen angehe als auch mit Blick auf die Belegung der Intensivbetten.

Zudem beschloss das Kabinett, wie am Mittwoch von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) angekündigt, das Ende der Maskenpflicht im Unterricht: Von Montag (4. Oktober) an müssen Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen - auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wird.

Zunächst gilt die Neuauflage der Corona-Verordnung bis zum 29. Oktober, sie muss immer alle vier Wochen verlängert werden.
(dpa)

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