Politik

IP-Adressen von Nutzern könnten künftig drei Monate gespeichert werden. (Foto: dpa/Uli Deck)

22.08.2025

Dobrindt: IP-Adressenspeicherung kommt bald

Die Bundesregierung will IP-Adressen drei Monate speichern, um Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch zu erleichtern. Datenschützer und Juristen warnen, dass eine flächendeckende Speicherung Grundrechte gefährden könnte

Die Koalition will eine Speicherpflicht für IP-Adressen einführen. Ermittler erhoffen sich davon mehr Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Innenminister kündigt eine baldige Umsetzung an.

Die Ermittlungsbehörden könnten bald bessere Instrumente zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch an die Hand bekommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich in Berlin vor Journalisten auf Nachfrage optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird.

„Verständigung in den nächsten Wochen“

Federführend für das Thema sei das Bundesjustizministerium. Man sei in der Abstimmung, die Gespräche liefen positiv. Er erwarte in den nächsten Wochen eine Verständigung auf einen Gesetzestext.

Die Bundesregierung werde den Strafverfolgungsbehörden neue Ermittlungsinstrumente an die Hand geben, versprach auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einer Mitteilung. „Ich bin zuversichtlich, dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können“, sagte sie. 

Kritik von Juristen und Datenschützern

Das Bundeskriminalamt (BKA) begrüßt das Vorhaben. Das werde die Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern, sagte BKA-Präsident Holger Münch in Berlin. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, unterstützt eine gesetzliche Speicherung von IP-Adressen. „In Fällen von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugang zu gespeicherten Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter und Täterinnen zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien“, erklärte sie.

Kritik an der geplanten IP-Adressenspeicherung kommt unterdessen von Juristen und Datenschützern. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft bezeichneten die Massenspeicherung als unzulässig. Sie verstoße gegen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, da eine anlasslose Speicherung ohne konkrete Verdachtsmomente nicht zulässig sei. Datenschutzkritiker warnen zudem, eine flächendeckende Aufzeichnung der Internetnutzung gefährde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und könne auch journalistische Quellen sowie Berufsgeheimnisse untergraben. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages war der Ansatz ebenfalls umstritten, mehrere Experten lehnten eine anlasslose IP-Speicherung klar ab. (loh/dpa)

Infokasten: Geschichte der IP-Datenspeicherung in Deutschland
2008–2010: Erste Diskussionen über Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten. EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtet Mitgliedstaaten zur Speicherung von Verbindungsdaten.

2010: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die deutsche Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig, da sie die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Telekommunikationsgeheimnis verletzt.

2015: Neue Vorratsdatenspeicherungsgesetze treten in Kraft, allerdings stark eingeschränkt und wiederholt von Gerichten überprüft.

2017: Das EuGH-Urteil „Tele2/Watson“ schränkt anlasslose Datenspeicherung deutlich ein; Speichern von IP-Adressen nur noch bei konkretem Anlass erlaubt.

2023–2025: Die Bundesregierung diskutiert erneut eine zeitlich begrenzte IP-Speicherung (zum Beispiel drei Monate) speziell zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs. (loh)

 

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