Politik

Nach der Cannabis-Teillegalisierung in diesem Jahr dürfen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis anbauen und zum Konsum an ihre Mitglieder abgeben. Bayern hat nun die ersten drei Genehmigungen erteilt. (Foto: dpa/Stefan Sauer)

24.04.2025

Drei Cannabisclubs in Bayern genehmigt

Seit einem Jahr gilt eine Teil-Legalisierung von Cannabis, seit einem Dreivierteljahr dürfen Vereinigungen unter strengen Regeln anbauen - nun könnten erste Clubs bald loslegen

Bayern hat erste nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. "Wegen unausweichlicher rechtlicher Zwänge" hätten nun drei Anbauvereinigungen die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau bekommen, teilte das Gesundheitsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Die Erteilung von Erlaubnisbescheiden ändert nichts an dem Ziel Bayerns, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken von der neuen Bundesregierung wieder zurückgenommen wird", erläuterte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

"Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch", unterstrich die Ministerin die bisherige Linie der Staatsregierung. "Das bayerische Gesundheitsministerium setzt darauf, dass dieser Fehler im Rahmen der für den Herbst vereinbarten Evaluierung dieses Gesetzes korrigiert wird."

Gerlach kündigt engmaschige Kontrollen an

Nach Angaben vom März waren damals beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 37 Anträge auf eine Erlaubnis eingegangen. Davon waren nach damaligem Stand acht Anträge wieder zurückgenommen worden; ein Antrag wurde abgelehnt.

Nach eingehender Prüfung des LGL seien nun drei Erlaubnisse auf Grundlage der Bundesvorschriften zu erteilen, erläuterte das Ministerium. 

"Erlaubnisse für Anbauvereinigungen sind im Übrigen kein Freifahrtschein zum uneingeschränkten Kiffen in Bayern", unterstrich Gerlach. "Es gelten vielmehr weiterhin strenge Auflagen und Regeln, die wir engmaschig kontrollieren werden."

Eine Anbauerlaubnis für solche Vereinigungen führe nicht per se dazu, dass sofort Cannabis an Mitglieder abgegeben werden könne. Bevor mit dem Anbau von Cannabis begonnen werden könne, müssten etwa Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für das Grundstück und das Gebäude umgesetzt sowie vom LGL abgenommen werden. (dpa)
 

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