Politik

Drohnen werden zunehmend zur Gefahr. Jetzt will Bayern aufrüsten. (Foto: dpa/CHROMORANGE, Michael Bihlmayer)

17.10.2025

Immer öfter Drohnenalarm: So wappnet sich der Freistaat

Drohnen unbekannter Herkunft im Nato-Luftraum, über Flughäfen und Militäreinrichtungen, zuletzt auch über dem Oktoberfest – die Politik ist alarmiert. Bayern will der Polizei mehr Kompetenzen geben

Drohnen unbekannter Herkunft im Nato-Luftraum, über Flughäfen und Militäreinrichtungen, zuletzt auch über dem Oktoberfest – die Politik ist alarmiert.

Die Nato-Staaten verstärken ihre Drohnenabwehr, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Luftverkehrsgesetz nachschärfen und auch in Bayern ist die Staatsregierung aktiv geworden, um der Polizei mehr Rechte und Möglichkeiten zur Bekämpfung ferngesteuerter Fluggeräte mit Gefährdungspotenzial zu geben.

Ganz wehrlos ist die Bayerische Polizei gegen Drohnen mit mutmaßlichem Spionage- oder Sabotageauftrag auch bisher nicht. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kann die Polizei Drohnen auf der Grundlage von Notwehr und Nothilfe abfangen oder abschießen – allerdings nur vom Boden aus. Erfolgen kann dies mit Störsendern, der „feindlichen“ Übernahme des steuernden Funksignals und dem schlichten Abschuss mit Mitteldistanzgewehren. Wie viele Einsätze es schon gegeben hat, ist nicht bekannt, das Innenministerium führt darüber keine Statistik. Aktenkundig ist die Drohne in der Flugverbotszone über dem diesjährigen Oktoberfest, deren Steuerung die Polizei gekapert hat, um sie zum Landen zu bringen. Der Drohnenführer konnte festgenommen werden – offenbar ein harmloser Tourist, der das Wiesn-Spektakel bei Nacht filmen wollte.

Anders die jüngsten Fälle am Münchner Flughafen, deren Hintergründe noch nicht aufgeklärt sind. Nach Ansicht von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellen sie eine neue Herausforderung für die Sicherheit in Bayern dar. Denn es handelte sich dabei um durchaus massive Objekte in der „Größenordnung plus minus ein Meter“, wie Herrmann mitteilte. Solche Geräte bekommt man nicht einfach im Baumarkt. In dieser Kategorie stellen Drohnen eine ernste Gefahr für den Flugverkehr dar, sie könnten auch schwerere Lasten tragen und abwerfen. „Wir werden aufrüsten, das steht definitiv fest“, kündigte Söder an. Die neue gesetzliche Grundlage soll es der Polizei erlauben, bewaffnete Drohnen aufsteigen zu lassen oder „Crash-Drohnen“ einzusetzen, die illegale Flugobjekte per Kollision zum Absturz bringen.

Was das alles kostet? Kein Kommentar! 

Allzu tief will sich Herrmann dabei nicht in den Werkzeugkasten schauen lassen, um die Gegner im Unklaren über die Fähigkeiten der Polizei zu lassen. „Wir werden uns aber auf alle Fälle besser ausstatten, um in der ganzen Breite handlungsfähig zu sein“, betonte er knapp.

Die Drohnenabwehr der Polizei hat aber Grenzen. So wird ihr auch künftig nur der Einsatz gegen bodennah fliegende Drohnen in einer Flughöhe von bis zu 300 Metern möglich sein. In größeren Höhen sind im Regelfall nur militärische Drohnen unterwegs, für deren Bekämpfung die Bundeswehr und ihre Nato-Partner zuständig bleiben sollen. Die konkreten Kompetenzabgrenzungen zwischen Landespolizeien, Bundespolizei und Bundeswehr will Dobrindt in seiner Gesetzesnovelle regeln.

Aber zurück zur Bayerischen Polizei. Die will Herrmann zur Drohnenabwehr auch organisatorisch neu aufstellen. Bislang gibt es dafür zwei in München und Nürnberg stationierte Spezialeinheiten. Deren Aufgaben soll in Zukunft die Bereitschaftspolizei mit ihren über das ganze Land verteilten Standorten übernehmen. „Wir können damit in sehr viel mehr Orten mit der Drohnenabwehr präsent sein als bisher“, erläuterte Herrmann. Die Einsatzfähigkeit soll im Laufe des kommenden Jahres hergestellt sein. Dann wird auch das an das Erdinger Defense Lab des Bundes angegliederte bayerische Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum in Betrieb gehen.
Über die Kosten für die erweiterte Drohnenabwehr machten Söder und Herrmann keine Angaben. Für Söder ist aber schon jetzt klar: „Konsequente Drohnenabwehr geht nicht zum Nulltarif.“
(Jürgen Umlauft)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man Bezeichnungen wie Veggieburger verbieten?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.