Politik

Wer in der Psychiatrie landet, kommt oft nur schwer wieder heraus. Das erfuhr auch Gustl Mollath. (Foto: DAPD)

15.03.2013

Eine Frage der Ehre

Im Fall Mollath geht es möglicherweise schon lange nicht mehr um den Betroffenen, sondern um persönliche Ambitionen diverser Beteiligter

Der Fall Gustl Mollath ist ein seltsamer. Und mit jeder neuen Einzelheit wird er auch verstörender. Ging es zunächst nur um die Frage, ob der Nürnberger Kaufmann seit nunmehr sieben Jahren wegen vermeintlicher Wahnvorstellungen und vermuteter Gemeingefährlichkeit zu Recht in der Psychiatrie untergebracht ist, besteht inzwischen der Verdacht der Rechtsbeugung durch die bayerische Justiz und der vorverurteilenden Kungelei zwischen Gerichten und Steuerbehörden zu seinen Lasten. Mollaths Anwalt Gerhard Strate hat einen Antrag auf Wiederaufnahme des eigentlich schon durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs abgeschlossenen Verfahrens gestellt. Der Landtag müht sich um Aufklärung, doch herausgekommen sind bislang nur noch mehr Fragen und ein Keil in der Opposition.
Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht das Urteil des Landgerichts Nürnberg zum Fall Mollath im Jahr 2006. Mollath stand damals wegen gewalttätiger Übergriffe auf seine inzwischen geschiedene Ehefrau vor Gericht. Einer Freiheitsstrafe entging er damals nur, weil ihm Gerichtsgutachter neben Gemeingefährlichkeit auch Wahnvorstellungen attestiert hatten. Diese bezogen sich vor allem darauf, dass Mollath der HypoVereinsbank (HVB) in einer umfangreichen Anzeige Schwarzgeldgeschäfte in der Schweiz vorgeworfen hatte, in die auch seine Frau verwickelt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg legte die Anzeige damals wegen der vermeintlichen Unglaubwürdigkeit Mollaths zu den Akten, der Angeklagte wurde in die Psychiatrie überwiesen.
Nun mag Mollath kein einfacher Zeitgenosse und in einem Bezirksklinikum womöglich auch gut aufgehoben sein – klärenden Begutachtungen in dieser Sache hat er sich allerdings regelmäßig widersetzt – , doch die Vorwürfe gegen die HVB waren größtenteils alles andere als Spinnerei. Das bestätigt nicht nur ein erst im vergangenen Jahr öffentlich gewordener interner Prüfbericht der Bank aus dem Jahr 2003, sondern neuerdings auch das Landesamt für Steuern. Auf Basis des HVB-Prüfberichts und der Angaben Mollaths seien inzwischen mehrere Verfahren gegen konkrete Personen in Gang gesetzt worden. Von „zwei Funden“ und einzelnen Steuerstrafverfahren ist die Rede. Dem Vernehmen nach wird gegen 19 Steuerpflichtige ermittelt.

Zerwürfnis innerhalb der Opposition

Im Vorfeld des Prozesses gegen Mollath vor nun bald zehn Jahren wurden dessen Hinweise noch nicht so ernst genommen. Auf zwei internen Papieren der Steuerbehörden in Nürnberg, die bayerischen Medien zugespielt worden waren, wird Mollath 2004 als „Spinner“ und „Querulant“ bezeichnet, weitere Ermittlungen wegen seiner Vorwürfe erübrigten sich daher.
Pikant an der Angelegenheit ist, dass beide Vermerke in der Folge eines Gesprächs des Behördenleiters mit dem Richter am Landgericht Nürnberg, Otto B., erstellt wurden. B. sollte später den Mollath-Prozess leiten und äußerte sich zu einem Zeitpunkt abfällig über dessen Geisteszustand, als dieser noch gar nicht gerichtsmedizinisch festgestellt gewesen war. Diese mögliche Voreingenommenheit des Richters spielt auch in dem Wiederaufnahmeantrag von Mollaths Anwalt eine Rolle. Doch dazu später mehr.
Die seinerzeitigen Notizen des Nürnberger Steuerbeamten zur Causa Mollath haben nämlich zwischenzeitlich den Landtag in Aufruhr versetzt. In einem Bericht vor dem Rechtsausschuss hatte der Präsident des Landeamtes für Steuern, Roland Jüptner, die Existenz solcher Vermerke zunächst bestritten. Wenige Tage später standen sie in der Zeitung. Nicht nur die Grüne Christine Stahl fühlte sich deshalb von Jüptner „schlicht belogen“ – weshalb der Ämterchef noch einmal vorgeladen wurde. Ein Missverständnis sei alles gewesen, erklärte er nun, „offenbar bin ich anders verstanden worden, als ich verstanden werden wollte“. Er habe lediglich erklärt, es gebe keinen Aktenvermerk. Nach „handschriftlichen Notizen“ eines Beamten, und darum habe es sich gehandelt, sei er nicht gefragt worden. Diese formaljuristische Unterscheidung zwischen Vermerk und Notiz machte die Sache aber nicht besser.
Wie Jüptner musste auch der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zweimal im Ausschuss antreten. Er ist Dienstvorgesetzter der Staatsanwaltschaft Regensburg, die für das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath zuständig ist. Grüne und Freie Wähler wollten Nerlich nun diese Zuständigkeit entziehen, weil sie ihn für befangen halten.
Zur Zeit des ersten Mollath-Prozesses war Nerlich Präsident des Amtsgerichts Nürnberg und hatte in dieser Funktion am Rande mit Mollath zu tun. Jüngst, so der Freie Wähler Florian Streibl, habe Nerlich zudem mehrfach eine eindeutige Parteinahme zulasten Mollaths vorgenommen.
Der Vorstoß der beiden Fraktionen wurde aber nicht nur von CSU und FDP zurückgewiesen, er sorgte auch für ein Zerwürfnis innerhalb der Opposition. Das Antragsbegehren sei ein „Verstoß gegen die Gewaltenteilung“, Nerlichs Ablösung wäre „politische Justiz“, schimpfte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Erstens sei Nerlich kraft Gesetzes zuständig, zweitens gebe es keine Anhaltspunkte für dessen Befangenheit.
Alle Hoffnungen auf eine Klärung des verworrenen Falls, bei dem sich allem Anschein nach weder die Justiz noch die Steuerverwaltung mit Ruhm bekleckert hat, ruhen nun auf dem Wiederaufnahmeverfahren, bei dem der ganze Vorgang sozusagen wieder auf Null gesetzt wird. Neben Mollaths Anwalt Strate treibt ein solches auch die Staatsanwaltschaft Regensburg voran. Der schon vorliegende Schriftsatz Strates umfasst 140 Seiten, er listet neben der möglichen Befangenheit zehn mutmaßliche Amtspflichtverletzungen des Richters B. auf.
Für Strate ist jede einzelne „vorsätzliche Rechtsbeugung“. Es beginnt schon damit, dass der 2006er Beschluss zur Einweisung Mollaths in die Psychiatrie auf zum Teil haarsträubend falschen Tatsachen beruht. So enthält er den Hinweis, dass Mollath in seiner Wohnung festgenommen worden sei, in Wirklichkeit hat sich Mollath aber mitten in Nürnberg einer Polizeistreife gestellt. Auch stimmen Namen von Gutachtern und Zeugen nicht, Zeitabläufe sich falsch wiedergegeben. B. hat laut Strate außerdem gesetzliche Vorgaben missachtet und Beweismaterial ausschließlich zuungunsten Mollaths bewertet.
Wegen der vielen Ungereimtheiten im bisherigen Verfahren geht Strate von einer „vollständigen Rehabilitierung“ seines Mandanten aus. Damit legt der Anwalt die Messlatte enorm hoch. Vielleicht zu hoch. Im Landtag jedenfalls hegt schon so mancher die Befürchtung, dass es in dem ganzen Prozess schon lange nicht mehr um den Menschen Mollath geht, sondern für einige Beteiligte nur noch um Ehre, Prinzip und persönlichen Erfolg.(Jürgen Umlauft)

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