Politik

Der Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist wegen Nötigung verurteilt worden. (Foto: dpa/Alexander Prautzsch)

12.11.2020

Einer Journalistin das Handy entrissen

Freiburger AfD-Landtagskandidat von Amtsgericht Schwabach wegen Nötigung verurteilt

Ein Unbekannter ist Dubravko Mandic beileibe nicht: Der Rechtsanwalt ist Stadtratsmitglied in Freiburg, Landtagskandidat und zudem Rechtsaußen der ohnehin schon rechten AfD. In Schwabach wurde er am gestrigen Mittwoch vom Amtsgericht (Az. Js59499/19) wegen „Nötigung“ zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt.

Der Grund: Im Mai 2019 trafen sich süddeutsche Fans des inzwischen vom Verfassungsschutz als rechtsradikal eingestuften „Flügel“ der AfD im mittelfränkischen Greding. Wohl, um dem einstigen Ober-Flügler Björn Höcke zuzuhören. Auch Mandic war aus Freiburg angereist.

Eine kleine Reihe von Journalist*innen hatte sich mit Kameras gegenüber dem Treffpunkt "Hippodrom" aufgestellt. Denen wollte der Politiker wohl klarmachen, dass kein Bild von seiner Teilnahme in den Medien erscheinen sollte. Doch während die anderen ihre Kameras stoppten, hielt die Nürnbergerin Birgit M. ihr Mobiltelefon weiterhin in Richtung von Mandic. Nachdem die ausgewiesene Fachjournalistin für Rechten Extremismus der Aufforderung „löschen Sie die Bilder“ nicht gefolgt war, nahm Mandic die Aktion und damit deren Telefon selbst in die Hand. Nach eigener Aussage übergab er das Eigentum der Journalistin kurze Zeit später einem Polizisten.

Schockiert

Birgit M. wiederum war offensichtlich schockiert, wusste nicht wie ihr geschieht: Was in der Zeit nach dem Handy-Entriss passierte, daran konnte sie sich in der Verhandlung vor dem Schwabacher Amtgericht nicht mehr erinnern. Jedenfalls habe sie später in einem Polizeiauto gesessen und Strafanzeige gegen Mandic erstattet. Der sei ihr bis zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen.
Für die Staatsanwaltschaft war die Anzeige Grund genug, gegen den Politiker einen Strafbefehl auszustellen über 60 Tagessätze zu je 120 Euro. Gegen den legte Mandic umgehend Einspruch ein. Und nach mehrmaliger Verlegung des Verhandlungstermins trafen sich der Anwalt und die Journalistin jetzt vor Amtsrichter Michael Schlögl wieder.

Birgit M. gab zu, dass sie gerne auf dieses Wiedersehen verzichtet hätte: Sie habe seit dem Vorfall vor anderthalb Jahren Bluthochdruck, die anfänglichen Beklemmungen habe sie aber überwunden, erklärt sie auf Nachfrage. „Es hat mich wahnsinnig gestresst, weil auf dem Händy meine gesamte Kommunikation mit meiner Tochter ist. Ich hatte Angst, dass er das Gerät einsteckt.“
Mandic‘ Anwalt wiederum erklärte im Plädoyer, sein Mandant habe nur sein Persönlichkeitsrecht durchsetzen wollen: „Er muss nicht dulden, dass fremde Menschen Bilder von ihm machen.“ Deshalb beantragte der Jurist Freispruch.

Öffentliches Interesse

Doch darauf ließ sich Richter Schlögl überhaupt nicht ein: „Wenn ich an einer politischen Veranstaltung teilnehme und in unmittelbarer Nähe des Orts bin, herrscht ein Interesse der Öffentlichkeit“ - also das Recht für Berichterstatter, zu fotografieren. Deshalb sei die im Strafbefehl genannte 7200-Euro-Strafe „schuldangemessen“, begründete er sein Urteil. Ob Mandic das akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt: Er kann noch Rechtsmittel einlegen.

Doch der Anwalt und Mitglied des Freiburger Stadtrats kämpft zurzeit auch noch auf einem ganz anderen Feld: nämlich um sein Verbleiben in der AfD. Er habe mehrfach den Parteivorsitzenden Jörg Meuthen als „Verräter“ und „Totengräber der AfD“ bezeichnet, weshalb Meuthen ihn „lieber heute als morgen aus der Partei entfernen“ wolle, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei hat sich Mandic erst dieser Tage als Kandidat der AfD für den Wahlkreis Lörrach zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021 durchgesetzt.
(Heinz Wraneschitz)

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