Politik

KI erobert die Justiz. (Foto: dpa/imageBROKER, Anastasiia Torianyk)

07.08.2026

Erfundene Urteile und KI-Kanzleien

Immer häufiger wird künstliche Intelligenz auch in der Justiz eingesetzt – nicht immer ist das legitim

Eine namhafte Kanzlei wurde jüngst in New York dabei ertappt, mit KI geschummelt zu haben: In einem Insolvenzverfahren entdeckten die gegnerischen Anwälte, dass die Schriftsätze falsche Zitate aus dem Insolvenzrecht enthielten sowie unrichtige Verweise auf andere Fälle und nicht existierende rechtliche Quellen.

Kein Einzelfall. Auch hierzulande ziehen Anwälte schon mal KI zu Rate. Das ist grundsätzlich erlaubt, die Kanzleien sollten die KI-Ergebnisse aber überprüfen. Ein Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt: KI solle „lediglich zur Unterstützung einer anwaltlichen Tätigkeit eingesetzt werden.“ In jedem Fall sei „eine eigenverantwortliche Überprüfung“ erforderlich. Gelegentlich fliegen Advokaten auf, weil sie das unterlassen. Gerichte können das rügen, auch berufsrechtliche Folgen sind denkbar. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, sieht die Zivilprozessordnung aber keine Sanktionen vor.

In Großbritannien eröffnete jetzt die erste KI-Kanzlei


Auch an Gerichten wird KI zunehmend eingesetzt; Grundlage ist unter anderem die europäische KI-Verordnung. In Bayern gibt es zum Beispiel eine Anwendung, um sensible Daten in Urteilen in Sekundenschnelle zu schwärzen. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) jubelte im Februar, KI sei „im Rechtsbereich ein echter Gamechanger“. 

Die deutschen Vorgaben sind im internationalen Vergleich sehr weitgehend. Zu diesem Schluss kommt jetzt eine Studie der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung zum KI-Einsatz in der Justiz. Große Chancen werden der KI darin bei der Erledigung administrativer Aufgaben wie der Fallzuteilung oder der Übersetzung von Texten zugesprochen. 

Derweil wurde in Großbritannien die erste KI-Kanzlei zugelassen. Sie sorgte für Aufsehen mit einem Fall, bei dem eine KI die gesamte juristische Vorarbeit erledigt hatte: etwa die Klageeinreichung und die Vorbereitung von Zeugenaussagen und Prozessakten. Erst bei Gericht übernahm ein Anwalt. Die Auftraggeberin gewann, es ging um eine offene Honorarforderung.
(Waltraud Taschner)
 

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