Politik

Im Vorfeld der Landtagswahl 2018: Ein AfD-Stand im Deggendorfer Stadtzentrum. (Foto: Armin Weigel/dpa)

09.08.2019

Fast 260 Verfahren und 100 Strafbefehle

Ein AfD-Post auf Facebook zog jede Menge Hasskommentare nach sich. Und drei Anklagen wegen Volksverhetzung

Eine Aktion der Deggendorfer AfD bei Facebook hat 257 Ermittlungsverfahren und drei Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich gezogen. In fast 100 Fällen habe die Staatsanwaltschaft gegen die Internetnutzer Strafbefehle mit Geldstrafen erlassen, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Deggendorf. Rund 40 Beschuldigte hätten schon gezahlt. Von den 257 Verfahren seien 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter den Pseudonymen steckenden Menschen nicht ausfindig machen konnten.

Die drei Angeklagten waren dem Sprecher zufolge schon vor ihren Hasskommentaren ähnlich auffällig gewesen und müssen sich deswegen vermutlich vor Gericht verantworten. Wann die Prozesse beginnen, blieb erst einmal unklar. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Den meisten Pseudonymen konnte die Polizei echte Menschen zuordnen

Im Dezember 2017 hatten afrikanische Asylbewerber im örtlichen Transitzentrum bei mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend zahlreiche Bürger ihrer Wut freien Lauf - bis hin zu Forderungen, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Konzentrationslager Auschwitz zu schicken.

Mit ihrer Arbeit wollten Staatsanwaltschaft und Polizei zeigen, dass die vermeintliche Anonymität im Internet nicht vor Strafe schütze, sagte der Sprecher. Polizisten hatten die Accounts mit Pseudonymen echten Menschen in ganz Deutschland zuordnen können. Die große Zahl der Beschuldigten seien zum ersten Mal strafrechtlich auffällig geworden. "Es ist leider so, dass im Internet die Leute Äußerungen von sich geben, die sie - wenn man sie darauf anspricht - niemals wiederholen würden."
(dpa)

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