Politik

Rentnerin. (Foto: dpa)

06.08.2025

"Frauen können heute für sich selbst sorgen“ - Wirtschaftsweiser fordert Abschaffung der Witwenrente

In Deutschland haben Witwen und Witwer derzeit generell Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Mehrere Wirtschaftsforscher empfehlen, diese abzuschaffen. Kommt nun der Rentenkahlschlag?

Der Wirtschaftsweise Martin Werding unterstützt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in der Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit. „Auch wenn es unpopulär ist – wir müssen länger arbeiten“, sagte Werding der „Rheinischen Post“.

In den 1960er Jahren hätten die Menschen im Schnitt zehn Jahre lang Rente bezogen, heute liege die Dauer bei 20 Jahren. Hinzu komme, dass nun die Babyboomer in Ruhestand gingen, die zugleich aber zu wenig Kinder bekommen hätten. „Deutschland sollte das Rentenalter regelgebunden erhöhen - zwei Drittel der zusätzlichen Lebenszeit gehen in Arbeit und ein Drittel in den Ruhestand“, schlug das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor.

Höhere Abschläge gefordert

Der Wirtschaftsweise Werding forderte zudem höhere Abschläge, wenn jemand vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter Rente beziehen will. Die 3,6 Prozent Abschlag pro Jahr seien zu niedrig. „Versicherungsmathematisch korrekt wären Abschläge zwischen fünf und sieben Prozent“, sagte Werding. 

Auch die Witwenrente stellte Werding infrage. „Unter Anreizaspekten wäre es gut, wenn die Witwenrente wegfällt. Frauen können heute für sich selbst sorgen“, sagte der Wissenschaftler. Allerdings bräuchten solche Reformen viel Vorlauf, damit die Menschen sich darauf einstellen können.

Prognose: 50 Prozent Sozialabgaben

Werding ist Professor für Sozialpolitik an der Ruhr-Universität Bochum. Der Wirtschaftsweise  fürchtet ohne Reformen einen dramatischen Anstieg der Sozialabgaben. Diese könnten auf 50 Prozent steigen wenn nicht grundlegende Reformen eingeleitet werden. Im April hatte schon die Wirtschaftsweise Veronika Grimm eine Reform der Witwenrente gefordert.

Als Beispiel für eine gelungene Reform verweist der Experte auf Schweden. In dem skandinavischen Land wurde die Witwenrente bereits 1990 abgeschafft – allerdings nur für Paare, die nach der Reform geheiratet haben.

In Deutschland haben Witwen und Witwer derzeit generell Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Die sogenannte kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners und wird zwei Jahre lang gezahlt. Die große Witwenrente, die sich auf 55 Prozent beläuft, erhalten Hinterbliebene, die mindestens 47 Jahre alt sind, erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen. (dpa/till)

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