Politik

(Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

18.09.2025

Freie Wähler wollen Innenstädte mit Online-Zoll schützen

Leere Geschäfte gefährden Bayerns Innenstädte: Die Freien Wähler wollen mit strengeren Regeln für Online-Handel, Steuererleichterungen für die Gastronomie und einem Abgaben-Stop gegensteuern

Zum Schutz der regionalen Händler in den bayerischen Städten und Gemeinden fordern die Freien Wähler strengere Zoll-Regelungen für den internationalen Online-Handel. „Als Freie-Wähler-Fraktion mahnen wir bei der Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro sowie der Einführung einer Zoll-Bearbeitungsgebühr zur Eile“, heißt es im Entwurf eines Beschlusspapiers, welches bei der anstehenden Fraktionsklausur in Bamberg beschlossen werden soll. Der Schutz des stationären Einzelhandels vor unlauterem Wettbewerb durch Online-Marktplätze müsse besser werden.

„Mit jedem Tag, den einheimische Händler der unfairen Konkurrenz aus Asien ausgesetzt sind, wird der Erhalt attraktiver Ladengeschäfte in unseren Zentren schwieriger“, heißt es weiter in dem Papier. Explizit erwähnt wird in dem Kontext die „Plattform Temu“. Für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern gilt eine Zollfreigrenze von 150 Euro für den reinen Sachwert der Ware.

Freie Wähler warnen vor „unfairer Konkurrenz aus Asien“

Die Freien Wähler sehen im Erhalt der Innenstädte auch einen Ansatz zum Schutz der Demokratie. „Gesellschaftliches Leben findet nicht vorrangig in Chats und sozialen Medien statt“, heißt es im Papier. Auf den persönlichen Austausch komme es an. „Dafür braucht es Orte der Begegnung. Schon in der Wiege der Demokratie im antiken Griechenland war die Agora (Markt) eine solche Stätte.“ Aus dem Einblick in andere Lebenswelten erwachse gegenseitiges Verständnis – und das sei für eine demokratische Gesellschaft von größter Bedeutung.

Aus Sicht der Freien Wähler würde auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 Prozent helfen, die Innenstädte und Dorfkerne zu erhalten. Mit Blick auf die von der Bundesregierung beschlossene Absenkung der Steuer ab 2026 heißt es im Papier, dass der ermäßigte Steuersatz auch für Getränke zur Anwendung kommen müsse. Die Einführung einer neuen Steuer für „To Go“-Einwegverpackungen lehnen die Freien Wähler dagegen ab. Dies würde für den Einzelhandel eine Mehrbelastung bedeuten. (dpa)

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