Politik

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter von Klinken, Altenheimen oder Arztpraxen "gegebenenfalls noch einmal kritisch zu überdenken". (Foto dpa/Sven Hoppe)

18.01.2022

Frist für einrichtungsbezogene Impfpflicht überdenken

Holetschek fordert den Bund auf, offene Fragen zu klären

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter von Klinken, Altenheimen oder Arztpraxen "gegebenenfalls noch einmal kritisch zu überdenken". Der Bund müsse zunächst noch offene Fragen klären, sagte Holetschek der "Mediengruppe Münchner Merkur tz" (Mittwoch). "Wer fällt unter diese Impfpflicht konkret? Wie kann die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung in den Einrichtungen im Einzelfall aufrechterhalten werden? Was geht vor: Impfpflicht oder Versorgung?"

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Bundestag und Bundesrat hatten dies Mitte Dezember beschlossen. Holetschek möchte jedoch zuerst die allgemeine Impfpflicht zügig vorangetrieben sehen. "Erst dann können meiner Meinung nach die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sinnvoll vollzogen werden", sagte Holetschek der Mediengruppe. Keinesfalls dürfe der Eindruck entstehen, dass bestimmte Berufsgruppen einseitig mit Nachteilen belastet würden.

Außerdem gebe es noch einen weiteren Grund, die Frist zu überprüfen: Ende Februar werde der Impfstoff des Herstellers Novavax geliefert. "Auch dieser Proteinimpfstoff - er basiert auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe - kann nochmal eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer Impfung zu überzeugen", erläuterte Holetschek der Mediengruppe. In Bayern soll das Vakzin deshalb bevorzugt für Impfungen von Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen.
(Elke Richter, dpa)

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