Politik

Auch Polizistinnen und Polizisten müssen auf die Anpassung ihrer Besoldung warten. Foto: dpa, Matthias Balk

02.04.2026

Gefrustete Staatsdiener: Der Freistaat spart bei den Beamten und streicht Privilegien

Viele Beamte sind sauer, weil der Freistaat ihre Bezüge erst ein halbes Jahr später erhöht als die Gehälter der Angestellten des öffentlichen Diensts. Auch andere Reformen stoßen dem Beamtenbund auf. Ein Gerichtsurteil sorgt ebenfalls für Ärger

Es gab Zeiten, da passte zwischen dem Bayerischen Beamtenbund (BBB) und der Staatsregierung gefühlt kein Blatt Papier. Doch derzeit rumort es unter den Staatsdienern – dem gerade erst wiedergewählten BBB-Chef Rainer Nachtigall zufolge sogar gewaltig. „Das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn ist regelrecht erodiert“, sagt er der BSZ. Den Kollegen werde aus München zunehmend das Gefühl gegeben, sie seien „nur mehr ein Kostenfaktor“.

Besonders übel stößt vielen Staatsdienern die Verschiebung der Besoldungsanpassung auf. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom Februar sieht vor, dass die Entgelte der nicht verbeamteten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (ÖD) zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent steigen, mindestens jedoch um 100 Euro. Weitere Erhöhungen sind zum 1. März 2027 um 2 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um ein Prozent vereinbart.

Kommunale Beamte ebenfalls betroffen

Nach den derzeitigen Planungen der Staatsregierung sollen diese Anpassungen bei Beamten und Versorgungsempfängern jedoch mit einem Verzug von sechs Monaten erfolgen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Besoldung zum 1. Oktober 2026 um 2,82 Prozent sowie eine weitere Anpassung zum 1. September 2027 um 2 Prozent. Für das Jahr 2028 gibt es noch keine Festlegung, da der aktuelle Doppelhaushalt diesen Zeitraum nicht umfasst. Der Mindestbetrag von 100 Euro aus der ÖD-Tarifeinigung entfällt für die Beamten. Stattdessen gibt es 2,82 Prozent statt 2,8 Prozent mehr Gehalt.

Klar ist: Die Beamtinnen und Beamten bekommen in Summe über die kommenden beiden Jahre hinweg weniger Geld als die Angestellten. Genaue Summen, wie viel den nicht angestellten Mitarbeitern so insgesamt entgeht, hat der Beamtenbund zwar nicht – doch bei höheren Beamten können so locker bis zu mehrere Tausend Euro zusammenkommen. „Es gibt nicht einmal den Inflationsausgleich“, sagt Nachtigall.

Das Problem ist laut Beamtenbund keinesfalls auf die Beamten des Freistaats beschränkt. Viele bayerische Kommunen erhöhten nun mit Verweis auf das Finanzministerium ebenfalls ein halbes Jahr später die Bezüge für ihre Beamten, berichtet Nachtigall. Demnach sind nicht nur die gut 236 000 Beamtinnen und Beamten des Freistaats betroffen, sondern Tausende weitere Staatsdiener – etwa in Städten oder Landkreisen. „Wir haben die letzten eineinhalb Jahrzehnte immer zeitgleich die Erhöhung aus dem öffentlichen Dienst bekommen. Das war ein Automatismus“, sagt Nachtigall. Doch diesmal habe sich Finanzminister Albert Füracker (CSU) „sämtlichen Kompromissvorschlägen verweigert“. Aus Sicht des Beamtenbunds habe sich die Regierung „von der bewährten Zusammenarbeit verabschiedet“.

Auch über die Frage, ob die Bezahlung Tausender Beamter insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu gering ist, wurde zuletzt heftig gestritten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst vergangenen Jahres. Die Karlsruher Richter hatten die Berliner Besoldungsgesetze für die Jahre 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Demnach hat das Land Berlin seine Beamten teils jahrelang zu schlecht bezahlt.

In der Folge hatten sich auch in anderen Bundesländern Staatsdiener die Frage gestellt, ob sie korrekt bezahlt werden. Aus Sicht des bayerischen Finanzministeriums besteht aber kein Handlungsbedarf. „Die Besoldung ist nach fachlich fundierten Berechnungen nach wie vor verfassungskonform“, sagt eine Sprecherin. Das ergab eine ministeriumsinterne Prüfung. Für den BBB ist die Rechtslage dagegen keineswegs eindeutig.

Tausende Euro an Nachzahlungen?

Viele Beamte hoffen jedenfalls auf Tausende Euro an Nachzahlungen. Mehr als 63 000 Beamtinnen und Beamte des Freistaats haben deshalb in Eigenregie Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern. Der BBB will diese nun sogar per Popularklage auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Am Montag habe er einen Rechtsanwalt getroffen, sagt Nachtigall. „Wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht“, so der Gewerkschafter. Mit der Popularklage will der Verband nach eigener Aussage „möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen“.

Die Liste der Grausamkeiten für die Beschäftigten, deretwegen die Beamtenvertreter auf die Staatsregierung derzeit nicht allzu gut zu sprechen sind, ist lang. Bisher können Beamte im Freistaat eine „familienpolitische Teilzeit“ nehmen, solang ihre Töchter oder Söhne minderjährig sind. Ab September 2027 ist dies nur mehr bei Kindern unter 15 Jahren möglich. Zudem wurde die vorgeschriebene Mindestarbeitszeit angehoben. Die Staatsregierung will so den Lehrkräftemangel bekämpfen – denn fast jede zweite Lehrerin arbeitet in Teilzeit.

Nachtigall verweist allerdings darauf, dass andere Bundesländer bei der Volljährigkeitsgrenze blieben. „So wird man sicher nicht attraktiver für neue Mitarbeiter“, ist er überzeugt. Eine Sprecherin des CSU-geführten Finanzministeriums sagt dagegen: „Die Anpassungen im Bereich der familienpolitischen Teilzeit sind aufgrund der demografischen Entwicklung erforderlich gewesen.“ Ihnen sei ein intensiver Dialogprozess mit den Verbänden, inklusive des BBB, vorausgegangen. Zudem weiß man in der Staatsregierung ganz genau, dass der Teilzeitwunsch von Müttern oder Vätern in der freien Wirtschaft allzu oft ins Leere läuft – etwa bei kleinen Betrieben oder wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.

FW: Freistaat spart so 600 Millionen Euro

Unmut beim Beamtenbund gibt es zudem über das 2022 veränderte Alimentationsprinzip. Verdiene der Ehepartner oder die -partnerin weniger als knapp 14 000 Euro, würden Beamtinnen oder Beamte hier benachteiligt – auch dazu seien Klagen anhängig.

Der aktuell größte Aufreger ist jedoch die ausgesetzte Erhöhung der Tarifanpassung. Auch die Opposition attackiert die Staatsregierung deshalb scharf. Julia Post, Sprecherin der Landtags-Grünen für den öffentlichen Dienst, spricht von einem „völlig falschen Signal“. Schließlich brauche der Staat dringend mehr Fachkräfte. Post: „Der Freistaat verlangt Einsatz und Loyalität von seinen Beschäftigten, dann muss er selbst auch ein verlässlicher Arbeitgeber sein.“ Sie sieht in der öffentlichen Verwaltung „das Rückgrat unserer Demokratie – und kein Sparschwein“. Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Arif Ta(¸s)delen wirft der Staatsregierung vor, sie verspiele Vertrauen. „Bayerns Beamtinnen und Beamte verdienen Respekt, Verlässlichkeit und faire Bedingungen – mit einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses und dem Erhalt der familienpolitischen Teilzeit.“

Eine Sprecherin des bayerischen Finanzministeriums rechtfertigt die Kürzungen: „Der Freistaat hält an seiner soliden und verantwortungsvollen Haushaltspolitik fest, gerade auch mit Blick auf die nächsten Generationen. Das gelingt nur mit vereinten Kräften, strikter Ausgabendisziplin und Konsolidierung.“ Dabei könnten die Personalkosten, die über 40 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachen, nicht ausgenommen werden.

Die Freien Wähler springen ihrem Koalitionspartner bei. Zwar nehme er die BBB-Kritik „sehr ernst“, sagt Florian Streibl, Chef der Landtagsfraktion. Er verweist jedoch auf „die aktuell äußerst angespannten Staatsfinanzen“. Die Verschiebung der Tarifanpassung sei eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme, durch die der Freistaat rund 600 Millionen Euro einspare. „Im Vergleich mit allen anderen Bundesländern bietet Bayern seinen Staatsdienern dennoch weiterhin die besten Rahmenbedingungen“, sagt Streibl.

Bald weitere Kürzungen?

Doch die jüngsten Sparmaßnahmen könnten erst der Anfang sein. Schließlich stand zuletzt die Teilzeit generell unter Beschuss. Und der Spardruck wächst. So fordert etwa Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen – derzeit beziehen Staatsdiener Pensionen, die oft weit üppiger sind als die Renten von Angestellten mit vergleichbaren Tätigkeiten. Zudem dürften Forderungen nach einer Bürgerversicherung, in die auch die Staatsdiener einzahlen, angesichts der in Schieflage geratenen gesetzlichen Krankenversicherung lauter werden. Vor allem SPD und Grünen ist es ein Dorn im Auge, dass viele Beamte als Privatversicherte mit staatlichem Beihilfeanspruch mitunter eine First-Class-Behandlung genießen.

CSU und FW lehnen eine Bürgerversicherung und eine Abschaffung des Pensionssystems hingegen ab – es ist also gut möglich, dass Beamtenbund und Staatsregierung künftig bei zentralen Themen wieder den Schulterschluss suchen. (Tobias Lill)
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