Politik

Wer eine Immobilie kauft, darf diese künftig nicht mehr bar bezahlen. (Foto: Bilderbox)

04.11.2022

Geldwäsche ist nach wie vor möglich

Das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz des Bundes soll den Immobilienmarkt transparenter machen

Deutschland gilt in kriminellen Kreisen nach wie vor als Paradies für Geldwäsche. Studien zeigen, dass hierzulande pro Jahr mehr als 100 Milliarden Euro aus kriminellen Geschäften in Umlauf gebracht werden. Das soll sich jetzt ändern. Mit dem neuen zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz des Bundes soll der deutsche Immobilienmarkt transparenter und damit unattraktiver für Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden.

Zentraler Baustein des Gesetzes sind Vorschriften zur Bezahlung von Immobilien. So soll das nicht mehr in bar oder mit Kryptowerten oder mit Rohstoffen wie zum Beispiel Gold gehen. Auf diese Weise will man auch Sanktionen gegen russische Oligarchen besser durchsetzen.

Doch ob das alles hilft, ist fraglich. Denn das Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber Umgehungssachverhalte bleiben möglich. So kann wie bisher auch beim Notar ein zu niedriger Kaufpreis beurkundet werden. Der Rest des Preises wird bar überreicht, ohne dass davon der Fiskus etwas mitkriegt.
Deshalb fordert Heribert Hirte, Vorstandsmitglied der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, sich stärker an Italien zu orientieren.

Vorbild könnte Italiens Anti-Mafia-Gesetz sein

Dort ermöglicht das sogenannte Anti-Mafia-Gesetz, Vermögenswerte zu konfiszieren, wenn sie unverhältnismäßig zum angegebenen Einkommen der Verdächtigen stehen oder ausreichende Beweise darüber vorliegen, dass sie aus illegalen Aktivitäten stammen.

„Dies aufzudecken, erfordert vor allen Dingen kriminalistisches Gespür für die in der Regel auch über das Ausland laufenden Treuhandkonstruktionen, deren Meldepflicht alleine nicht hilft, wenn man ihre Befolgung nur begrenzt kontrollieren kann“, erklärt Hirte. Besondere Sorge bereitet ihm daher, dass der deutsche Gesetzgeber parallel zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz eine neue „GmbH mit gebundenem Vermögen“ schaffen will, die für derartige Konstruktionen Tür und Tor öffnen könnte. Man kann dann Vermögenswerte wie Immobilien, die nach wie vor via Geldwäsche finanziert werden, in diese GmbH einbringen. Dort würden sie für immer verbleiben. Über hohe Managementvergütungen oder teure Beraterverträge könnten dann aber wieder Gelder aus der neuen GmbH gezogen werden.

Ein weiterer Baustein des neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetzes betrifft Immobilieneigentümer*innen in Deutschland und zielt besonders auf professionelle Gesellschaften mit ausländischem Unternehmenssitz. Die Grundbuchämter in Städten und Gemeinden sollen bis Juli 2023 sämtliche Eigentumsdaten an das 2017 eingerichtete Transparenzregister melden. Dieses wurde etabliert, um Geldwäsche oder Terrorfinanzierung aufzudecken. Wenn die Meldungen so eingehen wie beabsichtigt, können Haus- und Grundstückseigentümer aufgefunden werden.

Mehr Grund und Boden für den Wohnungsbau aktivieren

Der Städtetag glaubt, dass dies helfen könnte, mehr Grund und Boden für den Wohnungsbau zu aktivieren. „Weil dann eine direkte Ansprache der Eigentümer möglich wird“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Bislang kann es schwierig sein, Eigentümer von bebaubaren Grundstücken und verwahrlosten Immobilien zu ermitteln und zum Verkauf oder zum Bauen oder Sanieren zu bewegen. Kommunen könnten aber auch besser eingreifen bevor Grundstücke oder Immobilien zu Spekulationszwecken verkauft werden.

Wie das neue Gesetz umgesetzt wird, ist ohnehin offen. Jetzt sind erst einmal die Bundesländer am Zug ihre Stellungnahmen abzugeben. Fest steht bereits: Um wirkungsvoll gegen Geldwäsche vorzugehen, müsste man das deutsche Transparenzregister mit allen ausländischen verknüpfen. Das dürfte technisch schwierig und nicht mit allen Staaten machbar sein.
(Ralph Schweinfurth)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.