Politik

Der BND soll mehr Rechte bekommen. (Foto: dpa)

20.03.2026

Geplante Reform: Supermacht BND?

Der deutsche Auslandsgeheimdienst soll weit mehr Kompetenzen bekommen – die Kritik wächst

Wer an die Arbeit von Geheimdiensten denkt, hat oft Männer in Trenchcoats oder dunklen Anzügen vor Augen, die in dunklen Gassen herumlungern oder gefährliche Missionen bestehen müssen. Auch beim Bundesnachrichtendienst (BND) gab es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten diverse Top-Secret-Operationen: Etwa als BND-Leute unter dem Codenamen „Saaremaa“ hochbrisante Infos aus China besorgten, die darauf hindeuteten, dass das Coronavirus in Wahrheit wahrscheinlich aus einem Labor in Wuhan stammt.

Dass der BND keine reine Truppe von Dampfplauderern ist, zeigte sich einmal mehr, als herauskam, dass der Nachrichtendienst noch in der Ära Merkel Toppolitiker verbündeter Staaten wie den damaligen US-Präsidenten Barack Obama abgehört haben soll.

BND hat weniger Befugnisse als viele andere Geheimdienste

Klar ist aber auch: Ein erheblicher Teil der Arbeit des BND besteht darin, öffentliche Quellen wie Zeitungen oder Internetseiten auszuwerten. Denn die Kompetenzen des deutschen Auslandsgeheimdienstes sind im internationalen Vergleich relativ eng gefasst – und wurden zuletzt sogar mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht beschnitten.

Dem BND stehen bei seiner Aufklärungstätigkeit deutlich weniger Mittel zur Verfügung als der CIA, dem MI 6 oder selbst dem holländischen Auslandsgeheimdienst. Die Bundesregierung würde dies nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden russischen Gefahr gerne ändern. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine „Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste“ vereinbart.

Selbst Teile der Opposition teilen dieses Ansinnen prinzipiell: Angesichts täglicher Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts lange überfällig", sagt Konstantin von Notz, stellvertretender Grünen- Fraktionsvorsitzende, auf BSZ-Anfrage. Es gehe um die Befugnisse der Nachrichtendienste, "aber zugleich auch um die Effektivierung der parlamentarischen Kontrolle".

Kanzleramt mauert

Federführend bei den Gesetzesplänen ist das CDU-geführte Bundeskanzleramt, dem der BND untersteht. Zwar werden die Überlegungen bislang geheim gehalten, pikante Details wurden jedoch bereits durchgestochen. Medienberichten zufolge soll der BND mehr Rechte erhalten, um Cyberattacken abzuwehren. Der Dienst soll deutlich mehr Befugnisse zum Hacken bekommen. Demnach dürften die Schlapphüte sich künftig heimlich Zugriff zu den Plattformen großer Tech-Unternehmen wie Google oder Meta verschaffen, falls diese nicht ausreichend kooperieren. Zudem dürfte der BND den Angaben zufolge künftig sogar IT-Infrastruktur im Inland hacken, um Cyberattacken abzuwehren.

Im Falle einer Bedrohungslage soll der Nachrichtendienst aktiv zurückschlagen und beispielsweise Datenströme in Richtung der Angreifer umleiten können. Bereits heute wertet der BND grenzüberschreitende Datenströme in Echtzeit aus – künftig sollen Kommunikationsdaten bis zu sechs Monaten gespeichert und ausgewertet werden können. Neben IP-Adressen sollen auch die Inhalte gespeichert werden – der BND soll angeblich anders als heute in einem zweiten Schritt Einblick in E-Mails und Chats bekommen.

Geht es nach dem Kanzleramt, könnte der BND bald Datenströme mit KI auswerten und Gesichtserkennungssoftware einsetzen. Um Spionagesoftware zu installieren, sollen BND-Mitarbeiter in Wohnungen eindringen dürfen. Agenten sollen zudem künftig im Ausland bestimmte Straftaten begehen dürfen, wenn dies für die Erfüllung ihres Auftrags nötig ist – etwa Einbrüche.

BND-Leute als Saboteure

Auch heimliche Sabotagehandlungen im Ausland können im Konfliktfall künftig erlaubt sein. WDR, NDR und SZ berichteten unter Berufung auf den Entwurf, derlei Aktionen dürften nur dann durchgeführt werden, wenn der Nationale Sicherheitsrat eine besondere Sicherheitslage ausruft. In diesem Fall müsse auch das Parlamentarische Kontrollgremium mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Eine Sprecherin des Bundeskanzleramts sagt auf Anfrage: „Eine Ressortabstimmung wurde noch nicht eingeleitet. Daher bitten wir um Verständnis, dass in diesem Stadium noch keine genaueren Angaben möglich sind.“

AfD, Linke und Datenschützer sind jedoch bereits alarmiert. „Wir sehen die Befugniserweiterungen kritisch. Der Bundesnachrichtendienst darf schon jetzt anlasslos weite Teile des Internets überwachen“, sagt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Wenn der Dienst künftig fremde Systeme hacken dürfe, um diese zu verändern, stelle sich die Frage, ob die weiten Überwachungsbefugnisse noch zu rechtfertigen seien. „Besonders kritisch sehen wir die geplante sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten. Es geht hier um die Inhalte der Kommunikation von Millionen von Menschen, daher ist der Grundrechtseingriff deutlich tiefer als bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung“, so Werdermann.

Die Linken-Bundestagsfraktion warnt derweil: „Ein schnellerer und leichterer Zugriff der Geheimdienste auf das Militär gefährdet unsere Sicherheit.“

Nazi-Vergangenheit

Allerdings wird der BND mittlerweile streng kontrolliert. Er unterliegt der Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Und eine aus zehn Parlamentariern bestehende Kommission entscheidet über die Zulässigkeit durchgeführter Überwachungen. In der Anfangszeit war dies noch völlig anders. Noch bis in die 1960er-Jahre tummelten sich bei den Schlapphüten zahlreiche Altnazis. Und Ex-CDU-Kanzler Konrad Adenauer ließ unliebsame Konkurrenten überwachen – zahlreiche SPD- und FDP-Politiker sowie eine Vielzahl an Intellektuellen wurden ausspioniert. Bekanntestes Opfer war der spätere SPD-Kanzler Willy Brandt.

Dass der BND wieder ein Staat im Staate werden könnte, glaubt man bei den Grünen anders als in der Linken zwar nicht. Doch Grünen-Sicherheitsexperte von Notz hat klare Erwartungen an Schwarz-Rot: "Es braucht dringend klare Verantwortlichkeiten und einheitliche Kontrollstrukturen." Für die Grünen sei klar. "In sicherheitspolitisch rauen Zeiten kann man mit uns ausdrücklich auch über Befugniserweiterungen sprechen; aber nur, wenn diese sich im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben bewegen und Hand in Hand mit einer echten Stärkung der Kontrolle, einschließlich einer Reform des PKGr-Gesetzes, einhergehen."

Grüne fordern Reform aus "einem Guss"

Der Politiker, der auch stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, wünscht sich eine "Reform aus einem Guss" für die drei deutschen Nachrichtendienste - neben dem BND sind dies das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Dabei müsse laut von Notz jedoch unmissverständlich klar sein: "BND und BfV haben unterschiedliche verfassungsrechtliche Voraussetzungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz kann kein Geheimdienst werden, sondern bleibt das analytische Frühwarnsystem für die Demokratie."

Die Bundesregierung müsse dem Parlament endlich einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen, "anstatt in höchsten Maße erratisch und vollkommen uneinig über die Medien zu kommunizieren", fordert von Notz. Doch zuletzt mauerte das Kanzleramt ebenso wie die beteiligten Ministerien gegenüber Parlament und Öffentlichkeit - ganz so, als sei man selbst ein Geheimdienst.
(Tobias Lill)
 

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