Politik

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, außer Vollzug gesetzt. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

19.01.2022

Gericht kassiert 2G für Bayerns Einzelhandel

Staatsregierung setzt 2G-Regel für Handel nach Urteil komplett aus

Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Als Begründung führte das Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.

Der Handelsverband Bayern hat die Aussetzung der umstrittenen 2G-Regel in Bayern begrüßt. "Wir hoffen, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist", sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann am Mittwoch in München. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits Spielzeugläden und Bekleidungsgeschäfte von der Vorschrift ausgenommen habe, sei die neue Entscheidung von vielen Einzelhändlern erwartet worden. "Jetzt haben wir Klarheit."

"Wir hoffen, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist"

Dass die Staatsregierung Ungeimpften Zugang nur in Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs erlaubte, "hat uns mit das Weihnachtsgeschäft verhagelt", sagte Ohlmann. Die Zugangsbeschränkung habe notorische Impfverweigerer nicht zum Impfen gebracht, sie hätten online gekauft - ebenso wie viele Geimpfte, die von den Schlangen vor den Kontrollen in den Geschäften abgeschreckt worden seien.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte die unklare Reichweite der Ausnahmen in der bayerischen Verordnung kritisiert. Der Verordnung sei nicht mit hinreichender Gewissheit zu entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden. (dpa)

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