Politik

Das generelle Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten jetzt die VGH-Richter. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

26.11.2025

Gericht kippt Kiff-Verbot im Englischen Garten von München

Als Teil ihrer restriktiven Cannabis-Politik verbietet die bayerische Staatsregierung den Konsum im Englischen Garten in München. Aber darf sie das überhaupt? Nein, hat nun ein Gericht entschieden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen. 

Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in der kompletten Parkanlage erlaubt. Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen, dagegen kann der Freistaat aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere". Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine detaillierte Begründung will das Gericht schriftlich nachreichen.

Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik

Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern besonders schwer zu machen. (dpa)
 

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