Politik

Das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst wurde von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt. (Foto: dpa)

13.09.2016

Höchstalter für Feuerwehrleute steigt auf 65

Das Kabinett beschloss eine Anhebung des Höchstalters um zwei Jahre. Darüber hinaus soll es in Bayern künftig "Kinderfeuerwehren" geben

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beschlossen, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen. Um die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen, sollen zur Nachwuchsgewinnung zukünftig sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, die Entlastung der Kreisbrandräte und Möglichkeiten der Inklusion vor. Die Verbände erhalten nun Gelegenheit, zu den Änderungen im Feuerwehrgesetz Stellung zu nehmen.

Herrmann: Auch Inklusion für Feuerwehr ein wichtiges Thema

"In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich", betonte Innenminister Herrmann. Ohne die enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten. "Die Freiwilligen Feuerwehren brauchen deshalb unbedingt ausreichenden Nachwuchs", konstatierte er. Die Staatsregierung wolle daher für die Gemeinden die Möglichkeit schaffen, mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig Kinder an unsere kommunalen Feuerwehren heranzuführen. Dort würden sie von klein auf und altersgerecht mit den Tätigkeiten der Feuerwehr vertraut gemacht. Laut Herrmann soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein: „Immer mehr Menschen sind auch mit 63 Jahren noch fit für den Feuerwehrdienst. Ihr Wissen und Know-how aus jahrzehntelanger Praxis ist unschätzbar. Es wäre fatal, dieses ungeheure Potential nicht zu nutzen!“

Herrmann will daneben auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen stärken. Mit der Gesetzesnovelle werden daher die Möglichkeiten kommunaler Kooperationen erweitert, um Synergieeffekte beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst besser zu nutzen. Zudem ist auch Inklusion für die Feuerwehr ein wichtiges Thema. Auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen können in Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste leisten, letztere etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Deshalb können auch sie künftig in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden. Weiterhin sollen bei Bedarf künftig sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen spezifischen Fachaufgaben unterstützen und entlasten. (BSZ)

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