Politik

An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen. Auch Sonntagsarbeit ist erlaubt. (Foto: dpa/ Martin Gerten)

01.02.2022

Im Notfall längere Arbeitszeiten

Staatsregierung und Behörden treibt die Sorge um, dass die Omikron-Variante wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens lahm legen könnte. Die Bezirksregierungen haben deshalb Omikron-Verfügungen erlassen

Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versicherungen müssen sich in der Omikronwelle auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen. Die sieben Bezirksregierungen haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die Gewerkschaft Verdi kündigte am Dienstag Klagen an.

An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.

Verdi: "unerträgliche Zumutung"

"Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten", kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens in München. "Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung."

Die Staatsregierung treibt hingegen die Befürchtung um, dass massenhafte Krankmeldungen wichtige Bereiche lahm legen könnten. "Wie insbesondere das Beispiel Großbritannien zeigt, ist die Gefahr eines Zusammenbruchs oder jedenfalls einer nur noch eingeschränkten Funktion der kritischen Infrastruktur aufgrund zahlreicher Infektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus eine reale Gefahr", heißt es in dem von den Bezirksregierungen in ihren Amtsblättern veröffentlichten Text.

Als kritisch zählen demnach eine ganze Reihe von Bereichen: Energieversorgung, Wasser- und Abwasser, Nahrungsmittelversorgung und Landwirtschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit und Pflege, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, öffentlicher Dienst und Justiz, öffentliche Sicherheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Presse und Rundfunk sowie Abfallentsorgung. "Bei der Einstufung in einen der oben genannten Bereiche kann ein großzügiger Maßstab zugrunde gelegt werden", heißt es in dem Behördentext.

Verdi-Bezirksleiterin Klemens will die Klagen in den nächsten Tagen einreichen. "Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden."

IG Metall: bei der angedachten Impfpflicht sorgfältig vorangehen

Nicht als kritisch eingestuft ist die Industrie. IG-Metall-Bezirksleiter Johann Horn kündigte aber vorbeugend Widerstand an, sollten die Arbeitgeber in der Metall- und Elektrobranche ebenfalls coronabedingt längere Arbeitszeiten fordern. "Wenn die Unternehmen auch da zu uns kommen und sagen: Wir haben zu wenig Arbeitskräfte, wir müssen die Arbeitszeiten ausweiten und die Ruhezeiten eindämmen, dann ist eins klar: Die IG Metall wird erheblichen Widerstand leisten."

Angesichts der Befürchtung von massenhaften Krankmeldungen appelliert die IG Metall an die Bundesregierung, bei der angedachten allgemeinen Impfpflicht sehr sorgfältig vorzugehen: Ein Ungeimpfter habe dann unter Umständen keinen Zutritt zu seinem Betrieb, sagte Horn. "Es wird ihm möglicherweise das Recht auf Arbeit genommen, und vielleicht drohen ihm sogar Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld", sagte Horn. "Ich halte das für höchst problematisch, denn hier geht es ja nicht darum, dass jemand nicht ins Kino kann."

Nicht geklärt ist nach Horns Worten aber, ob die IG Metall ungeimpften Mitgliedern Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen gewähren wird. Die Gewerkschaft appelliert an alle Arbeitnehmer, sich impfen beziehungsweise boostern zu lassen. Mit Rechtsschutzanfragen ungeimpfter Mitglieder bereits konfrontiert ist die Gewerkschaft Verdi, da ab 15. März die Impfpflicht im Gesundheitswesen gelten wird.
(dpa)

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