Politik

24.04.2015

Im Visier: Radler im Vollrausch

CSU-Abgeordnete fordern niedrigere Promillegrenze für Fahrradfahrer – die Empörung ist groß

Gemütlich ein Hendl vertilgen, dazu zwei Maß genießen – und dann heimradeln. Geht es nach der CSU, könnte solch schöner Biergartenbesuch bald mit Polizei-Stress enden: Sie wollen die Promillegrenze für Radler senken. Ursprünglich sogar auf den gleichen Wert, wie er für Autofahrer gilt. Das sind 1,1 Promille – als Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit. Dafür gibts Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Aktuell gelten für Radler 1,6 Promille.
Doch offenbar waren die Christsozialen vom Ausmaß des Proteststurms überrascht – und ruderten etwas zurück. Jetzt soll erst mal geprüft werden: ob’s ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand nicht auch tut. Sprich: Ein Bußgeld für Radler, die mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben.
Franz Bergmüller, bayerischer Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, ist allerdings immer noch auf der Palme. Das Vorhaben sei „unnötig wie ein Kropf“, wettert er. Seine Sorge: Wem nach dem Biergartenbesuch ein Bußgeld droht, der bleibt lieber gleich daheim. Wie die Raucher, denen das Qualmen in Wirtshäusern bereits verboten wurde.
Fakt ist: Bei einer 1,1-Promille-Grenze dürften selbst für gestandene Mannsbilder zwei schnell getrunkene Maß Bier heikel werden. Bei Frauen wäre kaum mehr als eine Maß drin.

Wird geprüft: Bußgeld ab 1,1 Promille

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat nun jedenfalls erst mal eine Light-Variante des ursprünglichen CSU-Antrags beschlossen: eben die Ordnungswidrigkeiten-Variante. „Es ist ein Prüfantrag“, betont Eberhard Rotter, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion. „Das Ergebnis kann also durchaus sein: Die Einführung eines Bußgelds bringt nichts.“
Tatsächlich deuten Signale aus dem Innenministerium genau darauf hin. „Wir werden den Vorschlag aus dem Landtag eingehend mit Verkehrsexperten prüfen“, sagt Minister Joachim Herrmann der Staatszeitung. Eine generelle Absenkung der Promillegrenze lehnt er kategorisch ab. Seine Befürchtung: Wird der Rausch auf dem Fahrrad genauso sanktioniert wie der hinter dem Steuer, würden sich einige Leute gleich ins Auto setzen.
Ähnlich sieht das auch Thorsten Glauber, verkehrspolitischer Sprecher der Freien Wähler. Seine Fraktion stimmte als einzige gegen den Prüfantrag. „Fahrradfahrer gefährden in erster Linie sich selbst“, sagt er. Eine gewisse Eigenverantwortung dürfe man mündigen Bürgern schon zutrauen. Erwin Huber (CSU), Chef des Wirtschaftsausschusses und passionierter Radler, sieht das anders. Er sei ja dafür, dass die Leute mit dem Fahrrad in Biergärten fahren, meint er. Aber die Sicherheit gehe vor. „Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die nicht mehr Auto fahren können, dann aufs Radl steigen.“
Tatsache ist aber auch: Schon jetzt macht sich ein Fahrradfahrer ab 0,3 Promille strafbar, wenn er Ausfallerscheinungen zeigt, etwa Schlangenlinien fährt. Und Vorsicht: Sogar wer sein Radl im Vollrausch schiebt, kann theoretisch seinen Führerschein verlieren. Wenn bei Fußgängern „Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch begründen“, kann nämlich eine medizinisch-psychologische Begutachtung angeordnet werden. (Angelika Kahl

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