Politik

Im Todesfall mit dem Sparbuch zur Bank und sich das Geld auszahlen lassen – so einfach ist das für Erben heute nicht mehr. (Foto: dpa)

18.08.2017

Im Zweifel erbt die Bank

Die CSU will verwaiste Konten mit Sterberegistern abgleichen – doch den Geldinstituten ist das zu bürokratisch

Früher hatten Menschen ein Sparbuch bei ihrer Bank ums Eck. Im Todesfall konnten die Erben damit zum Schalter und sich das Geld auszahlen lassen. Heute gibt es in Deutschland weit mehr Girokonten als Einwohner, hinzu kommen 60 Millionen Online-Konten und Geldanlagen im Ausland. Erben fällt es daher immer schwerer, den Überblick über den Nachlass zu behalten. „Angesichts der durchaus dürftigen Bilanz der Banken bei diesem Thema müssen wir darüber nachdenken, wie man das Problem angehen kann“, sagt Markus Ferber, Wirtschaftsexperte der CSU im EU-Parlament, der Staatszeitung.

Tatsächlich können die Bundesbankenverbände noch nicht einmal genau sagen, wie viel Geld auf so genannten nachrichtenlosen Konten schlummert. Angeblich handelt es sich „vorrangig um Sparkonten mit geringem Guthaben“. Doch laut einer Hochrechnung des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen vom vergangenen Jahr befindet sich bundesweit eine Summe von zwei Milliarden Euro auf verwaisten Konten. Bei manchen Banken wird mehr als jedes zweite Konto seit über fünf Jahren nicht mehr genutzt.

Genaue Zahlen für den Freistaat liegen weder den bayerischen Bankenverbänden noch dem bayerischen Finanzministerium vor. Das Ressort von Markus Söder (CSU) hält die NRW-Schätzung aber für zu hoch. Bei einer Stichprobe von 1000 bayerischen Konten seien lediglich 141 000 Euro zusammengekommen. Außerdem gebe es in Bayern eine gesetzliche Pflicht für Nachlassgerichte zur Erbenermittlung. Doch die, gibt der Verband deutscher Erbenermittler zu bedenken, greift nur, wenn ein konkreter Verdacht auf ein verwaistes Konto besteht.

SPD, Grüne und Freie Wähler im Landtag begrüßen Ferbers Vorstoß

Anders als das bayerische Finanzministerium sieht CSU-Mann Ferber aufgrund der geschätzten zwei Milliarden Euro auf verwaisten Konten gesetzlichen Reformbedarf. „Dass die Handhabe der Banken bei diesem Thema nicht immer ideal ist, liegt auch daran, dass Banken von herrenlosen Konten durch eine gestärkte Einlagenbasis profitieren“, sagt Ferber, Vizechef des Wirtschaftsausschusses im EU-Parlament. Nach 30 Jahren haben Banken sogar das Recht, das Geld zu behalten. Ferber fordert daher ein zentrales Register wie in anderen EU-Ländern, das Konteninhaber nach einer gewissen Frist mit Sterberegistern abgleicht.

Während die Landtagsopposition im Freistaat Ferbers Vorstoß begrüßt, ist das bayerische Finanzministerium zurückhaltender. Man wolle solche Bestrebungen in der Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister lediglich „weiter beobachten“. Die Bundesregierung hingegen plant derzeit keine gesetzlichen Vorgaben. Und die Bankenverbände lehnen ein zentrales Register als zu bürokratisch ab.

Auf Nachfrage werde ein Suchservice angeboten, heißt es von den Bankenverbänden. Dazu müssen Erben aber erst einmal von dem Konto wissen. Und selbst dann ist die Suche schwierig. Geholfen wird nur dem, der ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Beim Bundesverband deutscher Banken ist die Suche zudem auf drei Bundesländer beschränkt. Und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland hilft gar nicht mehr.

Die Hürden für Erben seien oft nicht mehr nachvollziehbar, klagt der Verband deutscher Erbenermittler. „Je nachdem, an welche Bank oder welchen Angestellten sie geraten, ist das Prozedere jedes Mal anders.“ (David Lohmann)

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