Politik

Anfang März hatten die Organisatoren vor dem bayerischen Innenministerium die Kisten mit den gesammelten Unterschriftenlisten überreicht. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

18.04.2019

Innenministerium lehnt Volksbegehren Pflegenotstand ab

Mehr als 100 000 Bürger hatten sich eingetragen, doch das Innenministerium lehnt das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ab. Hoffnungen setzen die Organisatoren auf die bayerische Justiz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über das Volksbegehren Pflegenotstand entscheiden. Das Innenministerium hat es abgelehnt und an die höchsten Richter im Freistaat zur Prüfung gegeben, wie es am Donnerstag in München mitteilte. Das Gericht kann das Begehren noch zulassen. Die Organisatoren zeigten sich zuversichtlich, dass sie Erfolg haben werden.

Teile der Forderungen seien durch Bundesrecht abschließend geregelt worden, teilte das Ministerium weiter mit. Das Bundesgesundheitsministerium habe unter anderem Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken festgelegt. "Mit diesen Vorschriften hat der Bund von seiner Befugnis zur Gesetzgebung in einer Weise Gebrauch gemacht, die insoweit keinen Raum für landesgesetzliche Regelungen lässt."

Die Initiatoren warfen der Staatsregierung vor, das Volksbegehren in einem frühen Stadium abwürgen zu wollen. "Nach dem überwältigenden Erfolg des Bienen-Volksbegehrens haben CSU und Freie Wähler Angst davor, erneut von den Bürgerinnen und Bürgern politisch in die Schranken gewiesen zu werden", erklärte der Beauftragte des Volksbegehren, Harald Weinberg (Die Linke). Von dieser politischen Entscheidung des CSU geführten Ministeriums wolle man sich nicht stoppen lassen.

Richter haben drei Monate Zeit, über eine mögliche Zulassung zu entscheiden

Die Initiatoren - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - fordern unter anderem mehr Pflegepersonal. Dies solle gesetzlich durch einen festen Personal-Patienten-Schlüssel festgelegt werden. Ziel sei es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten.

Die bayerischen Verfassungsrichter haben drei Monate Zeit, über eine mögliche Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden. Das Gesetz sieht bei einer Ablehnung durch das Innenministerium den Verfassungsgerichtshof am Zug. Dieser hatte im Juli das Volksbegehren zum Flächenverbrauch gestoppt.

Auch in Hamburg hatte die Stadtregierung ein eingereichtes Volksbegehren gegen den Pflegenotstand wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Dort steht Anfang Mai die Entscheidungen der Verfassungsrichter an.
(dpa)

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