Politik

Ein ehemaliger Landrat in Dachau hält den Rekord: 37 Jahre lang regiert er den Landkreis. (Foto: dpa)

01.06.2018

Jahrzehntelang regieren in der Kommune

Amtszeitbegrenzung: Ist das eigentlich auch für Bürgermeister und Landräte sinnvoll? Die BSZ hat sich umgehört

Hansjörg Christmann (CSU) hält den Rekord: Sage und schreibe 37 Jahre lang, von 1977 bis 2014 regierte der heute 71-Jährige als Landrat den Landkreis Dachau. Das Aufhören war der Rechtslage geschuldet. Christmann dufte aus Altersgründen nicht mehr für eine achte Amtszeit antreten. Hauptberuflich tätige kommunale Wahlbeamte dürfen im Freistaat zu Beginn ihrer Amtszeit das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben; zur nächsten Kommunalwahl im März 2020 wird die Grenze auf 67 Jahre angehoben. Christmann ist nicht der einzige Langzeit-Kommunalpolitiker. Der Sozialdemokrat Ivo Holzinger etwa amtierte von 1980 bis 2016 als Oberbürgermeister von Memmingen.

Angesichts der aktuellen Debatte um eine Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten auf 2 Wahlperioden stellt sich die Frage, ob nicht auch in Landratsämtern und Rathäusern künftig eine Amtszeitbegrenzung wirken sollte.

Allerdings: Nicht mal die CSU, von der der Vorschlag zur Amtszeitbegrenzung des Regierungschefs stammt, mag sich dafür erwärmen. „Ich fürchte, da werden Sie kaum mehr genug qualifizierte Kandidaten finden“, warnt Uwe Brandl (CSU), Bürgermeister von Abensberg im Landkreis Kelheim und Präsident des Bayerischen Gemeindetags sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Der 58-Jährige zählt inzwischen selbst zu den alten Hasen, seit einem Vierteljahrhundert regiert er seine Heimatkommune, befindet sich gerade in seiner fünften Amtszeit. Ein Grund für die Langzeit-Mandate auf kommunale Ebene: Im Gegensatz zu Abgeordneten dürfen berufsmäßige Bürgermeister ihren ursprünglichen Beruf nicht parallel ausüben – sie sind also abhängiger von ihrem Amt.

Außerdem, gibt der Gemeindetagschef zu bedenken, „müssen Bürgermeister und Landräte sich die absolute Mehrheit der Stimmen unmittelbar erkämpfen“. Diese unmittelbare Rückkoppelung an das Wählervotum sei ein eklatanter Unterschied zum Amt eines Ministerpräsidenten, der eben nicht unmittelbar von den Wählern bestimmt wird.

Die Landtags-CSU sieht es genauso. Deren kommunalpolitischer Sprecher Manfred Ländner, sagt: „Eine Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zwei Legislaturperioden ist ein wichtiges Signal an politikmüde Bürgerinnen und Bürger. In Gemeinden und Landkreisen werden die Bürgermeister und Landräte direkt von den Bürgern gewählt. Diese kommunalen Mandate sind daher nicht mit dem Amt des Ministerpräsidenten vergleichbar.“

Klaus Adelt (SPD), im Landtag Fraktionssprecher für kommunale Daseinsvorsorge und selbst 23 Jahre als Bürgermeister der oberfränkischen Stadt Selbitz tätig, teilt diese Ansicht. Ohnehin, glaubt Adelt, würden die Amtszeiten von Bürgermeistern zunehmend kürzer, weil die Wähler entscheidungsfreudiger würden. „Da soll mal ein Jüngerer ran“, sei oft zu hören. „Egal welche Leistungen der Amtsinhaber erbracht hat.“ (André Paul)

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