Politik

"Nie Wieder" steht auf einer Kerze vor der Münchener Synagoge. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

15.10.2019

Antisemitismus: Mehr Schutz, härtere Strafen

Der Attentäter von Halle konnte die Stadt verlassen, Polizeischutz gab es an der Synagoge nicht. Seitdem stellt sich die Frage: Wie kann jüdisches Leben geschützt werden? Das bayerische Kabinett will konkrete Maßnahmen ergreifen

Knapp eine Woche nach dem antisemitisch motivierten Anschlag auf eine Synagoge in Halle möchte die bayerische Staatsregierung Synagogen und andere jüdische Einrichtungen baulich und technisch stärker schützen. Zudem will sie stärker gegen Rechtsextremismus vorgehen und fordert eine Änderung des Strafgesetzbuchs, damit antisemitische Straftaten härter bestraft werden können.

In den vergangenen Jahren habe Bayern rund 13 Millionen Euro für bauliche und technische Maßnahmen an den rund 170 jüdischen Einrichtungen des Landes ausgegeben, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. Nun sollen nochmals drei Millionen Euro hinzukommen. Auch die Polizeipräsenz an den Einrichtungen sei bis auf Weiteres erhöht worden. Nun wolle man noch einmal auf alle jüdischen Gemeinden zugehen, um die Gefährdungslage neu zu bewerten.

Antisemitische Motive sollen strafschärfend berücksichtigt werden

Es gehe aber auch ganz generell darum, Rechtsextremismus konsequent zu bekämpfen, sagte Herrmann. Beispielsweise sollen Hasskriminalität und Hasspostings im Internet noch intensiver verfolgt werden. Zudem fordert die Staatsregierung, dass der Strafrahmen für Beleidigungen im Internet erhöht wird. Aktuell seien Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr möglich, "wir wollen das auf bis zu zwei Jahre erhöhen", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Außerdem sollen antisemitische Straftaten stärker verfolgt und bestraft werden. Die Staatsregierung bringt daher einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat ein. Dieser sieht vor, dass antisemitische Motive künftig als eigener Punkt der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen werden. Bisher werden antisemitische Beweggründe unter dem Oberbegriff menschenverachtend bewertet.

Am vergangenen Mittwoch hatte ein 27-Jähriger schwer bewaffnet versucht, in die mit mehr als 50 Gläubigen besetzte Synagoge in Halle einzudringen. Als das scheiterte, erschoss der aus Sachsen-Anhalt stammende Mann eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20 Jahre alten Mann in einem nahen Dönerladen. Auf seiner Flucht verletzte der Attentäter ein Ehepaar schwer. Der 27-Jährige wurde später festgenommen und gestand, den Anschlag aus antisemitischen und rechtsextremen Motiven begangen zu haben.
(dpa)

Kommentare (1)

  1. Sven Rothe am 08.11.2019
    Erst antisemitische, dann antiislamische, dann antidemokratische, dann antiklimaschützende... Motive als Strafschärfungsgründe. So kann die schrittweise Einführung des Gesinnungsstrafrechts, welches schon zweimal in Deutschland unsäglich wütete, erfolgen

    Klar bleibt, daß Straftaten verfolgt und geahndet werden müssen. Konsequent und wenn nötig hart.
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