Politik

Ein Klimaaktivist klebt seine Hand auf die Fahrbahn am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt. (Foto: dpa/Preiss)

23.03.2023

Klebstoff-Verbot für sieben Klimademonstrierende in München

Die Münchner Stadtverwaltung untersagt das "Mitführen, Transportieren und Benutzen von Sekundenklebern und vergleichbaren Klebstoffen im Stadtgebiet"

Die Münchner Stadtverwaltung hat zeitweilige Klebstoff-Verbote gegen sieben Klimademonstranten verhängt, die mehrfach den Verkehr in der Landeshauptstadt blockiert hatten. Einer der sieben hat mittlerweile auf Twitter eine Protestaktion gestartet, weil er gegen die Auflage verstoßen hat und nun 1000 Euro zahlen soll.

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) betonte, dass die sieben in der Vergangenheit wiederholt bei Klimaprotesten aufgetreten seien: "Bei diesen Aktivitäten wurde vielfach Klebstoff eingesetzt, um sich auf Fahrbahnen oder an Gegenständen festzukleben". Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

In den Anordnungen der Behörde ist das "Mitführen, Transportieren und Benutzen von Sekundenklebern und vergleichbaren Klebstoffen im Stadtgebiet München" untersagt. Eine KVR-Sprecherin sagte, die Anordnungen seien in der Regel auf drei Monate befristet und keine Straf-, sondern Präventivmaßnahmen. "Durch die Anordnung wird die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Betroffenen nicht eingeschränkt", betonte die Behörde.

Der Klimaaktivist der "Letzten Generation" sagte in einem Video bei Twitter: "Ich muss 1000 Euro Strafe zahlen für einen Sekundenkleber, den ich nicht benutzt habe und nur in der Tasche hatte." Er wolle in aller Öffentlichkeit dagegen protestieren, dass er ein Sekundenkleber-Transportverbot habe.

Der Aktivist hatte am 14. März an einer neuerlichen Verkehrsblockade teilgenommen und war dabei kontrolliert worden. Laut KVR nahm auch ein zweiter der mit Klebstoff-Verbot belegten Demonstranten an der Aktion teil. (Carsten Hoefer, dpa)

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