Politik

Wer von einem Angehörigen gepflegt wird, kann das Landespflegegeld beantragen. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

29.06.2020

Landespflegegeld wird in Tausenden Fällen zurückgefordert

1000 Euro können Pflegebedürftige in Bayern bekommen - um sich damit etwa bei Angehörigen für die Fürsorge zu bedanken oder selbst etwas Gutes zu tun. Doch zwischen Antragstellung und Auszahlungstermin liegen manchmal Monate. Was, wenn der Betroffene in der Zeit stirbt?

Das bayerische Landespflegegeld ist seit seiner Einführung vor zwei Jahren in 6820 Fällen zurückgefordert worden, weil die Antragsteller vor der Auszahlung gestorben sind. Auf die Zahlung in Höhe von 1000 Euro jährlich hat Anspruch, wer mindestens in den Pflegegrad zwei eingestuft ist und in Bayern lebt. Mit dem Geld sollen Betroffene zum Beispiel ihren Helfern Gutes tun können. Der Sozialverband VdK Bayern berichtete, dass es für Angehörige immer wieder ein Problem sei, das Pflegegeld zurückzuerstatten, zumal die Rückforderung oft mit vielen Monaten Verzögerung erfolge. Der VdK fordert daher Änderungen bei der Auszahlungspraxis.

Das Landespflegegeld wird einmal im Jahr, stets im Oktober, überwiesen. Wenn ein Antragsteller davor stirbt und das Landesamt für Pflege nichts davon erfährt, werden die 1000 Euro ausgezahlt, obwohl die Rechtsgrundlage weggefallen ist. Wenn die Behörde später durch eine Mitteilung der Angehörigen oder einen Abgleich mit dem Melderegister von dem Sterbefall erfährt, fordert sie das Geld zurück. Dabei ist es gleichgültig, ob ein berechtigter Antrag möglicherweise schon zehn oder elf Monate vorher gestellt wurde.

Regelung "wenig bürgerfreundlich"

VdK-Rechtsexpertin Claudia Spiegel findet die jetzige Regelung "wenig bürgerfreundlich". Besser wäre es ihrer Ansicht nach, das Geld anteilig für die Monate auszuzahlen, die ein Pflegebedürftiger zwischen seinem Antrag und dem Auszahlungsstichtag noch gelebt hat. Spiegel verweist dabei auf die gesetzliche Pflegeversicherung, die gegebenenfalls auch nach einem Todesfall Zahlungen leistet. Das geschieht dann, wenn ein Antragssteller zum Zeitpunkt seines Antrags die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekassen erfüllt, aber vor der Einteilung in einen Pflegegrad stirbt.

Das bayerische Gesundheitsministerium erklärte dazu, Änderungen seien nicht geplant. Die jetzigen Regeln seien so gewählt worden, um einen Grundgedanken zu verwirklichen, heißt es aus dem Ministerium: "Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Pflegebedürftigen." Außerdem entspreche die Zahl von 6820 Rückforderungen bei 694 000 Antragstellern einem Anteil von weniger als einem Prozent, betonte das Ministerium in München.
(dpa)

Kommentare (3)

  1. Chris Kyle am 19.11.2020
    Meine Frau war Lungentransplantiert, wartete auf eine neue Lunge seit 2018, in 2020 haben wir die 1000€ beantragt, bewilligt leider Verstarb meine Frau im September 2020 und jetzt fordert Bayern das Geld zurück. Um meiner Frau das leben zu erleichtern habe ich einiges Umgebaut, diese kosten kann ich auch von niemanden fordern. Man wird für Pflege noch bestraft, weil der Tod noch nicht schlimm genug ist........
  2. Brigitte am 16.10.2020
    Nachdem in Bayern das Landespflegegeld eingeführt wurde, beschloss das Gremium des Seniorenheimes, in dem mein Vater bis zu seinem Tode lebte, sofort eine Heimgeldanpassung.
    Auf meine mündliche Nachfrage, warum das Heimentgeld schon wieder erhöht wird, wurde mir mitgeteilt: die meisten Bewohner des Hauses hätten Anspruch auf das Landespflegegeld.
    Ich meinte darauf: Dieses Geld sollte eigentlich den Bewohnern zu Gute kommen und nicht dem Heim.
    Die Antwort war ein müdes Lächeln der Heimleitung.

    Anmerkung: Jm Januar wurde das Heimendgeld jährlich angehoben. Im Jahre 2018 im Januar und im September, im Sept. 2019 und im Januar 2020!

    Schade, dass für die alten Menschen nichts davon hatten.
  3. Karlo am 28.09.2020
    Ich persönlich finde die Idee, dass mit diesem Extra Geld, dem gepflegtem Menschen die Möglichkeit gegeben wurde, sich mit einem meiner finanziellen Möglichkeiten entsprechendem hohem Obelus, sich bei Angehörigen Pflegern, auch mal gebührend zum Ausdruck zu bringen, wie wichtig diese Helfer für den zu Pflegenden Menschen sind, denn ohne Sie wären nicht nur die zu Pflegenden aufgeschmissen, sondern das gesamte Pflegesystem hätte wohl sehr große Probleme damit fertig zu werden.
    Was man machen kann ist, es auf 2 mal also halbjährlich zur Auszahlung geben, aber monatliche Auszahlung würde den Sinn vollkommen verfehlen!
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