Politik

Für die Errichtung von Tempo-30-Zonen gab es bislang sehr enge Grenzen. Jetzt haben die Kommunen etwas mehr Freiheit. (Foto: dpa/Ole Spata)

12.07.2024

Langsamer unterwegs in Innenstädten: Bringt’s das?

Kommunen sollen künftig leichter Tempo-30-Zonen einrichten können – kompliziert bleibt es trotzdem

An der Joseph-Fraunhofer-Straße in Pfaffenhofen geht’s laut zu, Pendelverkehr nach München und Ingolstadt. Tempo 30 könnte helfen, den Verkehr zu reduzieren. Doch das ist an der Pfaffenhofener Ortsdurchfahrt bislang nicht möglich. Denn die Joseph-Fraunhofer-Straße ist hier die Bundesstraße B 13. Sie befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik, und da kann der Stadtrat nicht einfach drüber befinden.

Doch das wird sich jetzt ändern. Nachdem zuerst der Bundestag ein positives Votum abgegeben hatte, stimmte nun auch der Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Demzufolge soll es für Kommunen deutlich leichter werden, Tempo 30 an Staats- und Bundesstraßen anzuordnen. Zum Beispiel an Spielplätzen, viel befahrenen Schulwegen und Fußgängerwegen. Ziel der Novellierung ist, dass Länder und Kommunen den Verkehr künftig flüssiger und sicherer machen können, aber auch Klima- und Umweltschutzziele oder die städtebauliche Entwicklung berücksichtigen können. Die Deutsche Umwelthilfe betont: Der CO2-Ausstoß verringere sich gegenüber Tempo 50 um 24 Prozent.

Kommen weniger Autos durch?

Natürlich gibt es auch Kritik an einem Tempo-30-Limit. Argument: Eine Verringerung der Maximalgeschwindigkeit reduziere die Zahl der Fahrzeuge, die in einer bestimmten Zeit über eine Straße fahren könnten. Das Bundesumweltamt widerspricht und verweist auf Berechnungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln. Die zeigen, dass vor allem Ampeln und deren Umschaltzeiten, also die Frequenz von Rot- und Grünphasen, entscheidend dafür sind, wie Fahrzeuge durch den Stadtverkehr kommen. Wichtig sei auch, wie viele Autos auf einer Straße unterwegs seien und ob Fahrradfahrer*innen ebenfalls die Straße nutzen müssen oder eigene Radwege befahren können.

Allerdings: Ein Freifahrtschein für die Kommunen, bei Tempo 30 wirklich freie Hand zu haben, ist die neue Regelung nicht. Denn man muss alle möglichen Kriterien erfüllen, bemängelt Markus Pannermayr (CSU), Oberbürgermeister von Straubing und Vorsitzender des Bayerischen Städtetags. Er will aus Klimaschutzgründen, aus Lärmschutzgründen und aus Stadtentwicklungsgründen Tempobeschränkungen vornehmen können, ohne dafür an diverse Auflagen gebunden zu sein. Das wäre aus seiner Sicht auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.

Bayern stimmte im Bundesrat übrigens gegen die Novelle. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begründet die Ablehnung mit rechtlichem Wischiwaschi: Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe führen in der Praxis „zu erheblicher Rechtsunsicherheit“, warnt er. Und verweist darauf, dass Bewertungskriterien hinsichtlich der neu aufgenommenen Ziele Klima- und Umweltschutz fehlten. Stimmt leider: Die Frage, was konkreter Umweltschutz vor Ort ist und ob wirklich ein signifikanter Lärmschutz vorliegt, dürfte neuen Zoff in den Kommunen provozieren. Herrmann prophezeit schon mal „neue Diskussionen“ bei Tempo 30. (André Paul)
 

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