Politik

15.03.2024

Ladenschlussgesetz: Lebensfremde Regelungen

Ein Kommentar von Thorsten Stark

Der Spott war der CSU damals sicher: 2006 hatte es in einer Abstimmung der CSU-Fraktion über eine Reform des Ladenschlusses ein Patt gegeben, womit der Antrag abgelehnt war. Eine Blamage für den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, den Generalsekretär Markus Söder und den Fraktionschef Joachim Herrmann – die alle auf der liberalen Seite standen. Seither hat die Partei das Thema nicht mehr angepackt. Und so gilt in Bayern nach wie vor das deutsche Ladenschlussgesetz von 1956 – nach dem Motto: Der Abend und der Sonntag gehören der Familie. Als ob sich die Gesellschaft nicht längst verändert hätte!

In vielen Branchen gibt es Schichtdienst. Sonntagsarbeit ist in etlichen Berufen eher Regel als Ausnahme. Dazu kommt, dass auch bei den Ladenöffnungszeiten im Laufe der Zeit eine Vielzahl an Ausnahmen erlassen worden ist – die nicht alle logisch nachvollziehbar oder gerecht sind. Bäckereien dürfen den ganzen Sonntag über ihre Semmeln verkaufen, wenn sie nur ein paar Tische und Stühle in den Laden stellen. Supermärkte in großen Bahnhöfen wie in Nürnberg haben rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche geöffnet. An Tankstellen kann man jederzeit Leberkassemmeln, Mineralwasser oder Süßigkeiten kaufen. Und dann erlaubt man auch in Bayern bis zu vier verkaufsoffene Sonntage und eine Shoppingnacht pro Jahr. Im Internet kann man sowieso zu jeder Tages- und Nachtzeit bestellen. Die Bedürfnisse der Menschen kennen keinen Feierabend.

Nun hat die Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) die längst fällige Modernisierung der Regeln angekündigt. Ausnahmen sollen vereinfacht, weitere Einkaufsnächte erlaubt sowie großzügigere Öffnungszeiten für sogenannte digitale Kleinstsupermärkte erlassen werden. Die Regelöffnungszeit von 6 bis 20 Uhr an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen sollen aber unangetastet bleiben. Heißt: Statt ein modernes, liberales Ladenöffnungszeitengesetz zu schaffen, wie es andere Bundesländer längst haben, soll einfach der Flickenteppich an Ausnahmen vergrößert werden. So verringert man kaum den Abstand des stationären Handels zum Onlinegeschäft. So enthält man den Kommunen und den Geschäftsleuten weiter Gestaltungsspielraum vor. Und so zeigt die CSU/Freie-Wähler-Koalition, dass man sich an eine richtige Reform weiter nicht herantraut. 
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sind Zurückweisungen an den Grenzen sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.