Politik

Die Angeklagte Beate Zschäpe steht neben ihrem Anwalt Mathias Grasel vor dem Vorsitzende Richter Manfred Götzl (2.v.r.) und den Vertreter des Staatsschutzsenats Gabriele Feistkorn (l), Peter Lang (2.v.l.) und Konstantin Kuchenbauer (r). (Foto: dpa)

11.07.2018

Lebenslange Haft für Beate Zschäpe

Nach fünf Jahren ergeht ein Urteil im Münchner NSU-Prozess - das der Bundesgerichtshof vermutlich überprüfen muss

Es ist ein historisches Urteil: Nach mehr als fünf Jahren NSU-Prozess wird Beate Zschäpe als Mörderin verurteilt, bekommt lebenslänglich. Doch der juristische Streit dürfte damit noch nicht zu Ende sein: Erwartet wird, dass der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen muss.

Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Mitangeklagte André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten, der Mitangeklagte Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.

Einer der längsten Indizienprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte

Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wurde aber damit gerechnet, dass Zschäpes Verteidiger Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.

Die Verteidiger hatten für ihre Mandantin Freispruch gefordert

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten den Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren. "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", hatte sie in ihrem persönlichen Schlusswort ans Gericht appelliert.

Zschäpes Vertrauensanwälte hatten eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert. Ihre ursprünglichen drei Verteidiger hatten die sofortige Freilassung beantragt, weil die Haftstrafe für die Brandstiftung mit der Untersuchungshaft schon abgegolten sei.

Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst - weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt. Stattdessen wurden engste Familiengehörige als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären. (dpa)

INFO: Wie die Urteile angefochten werden können
Wird gegen ein Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) Revision eingelegt, entscheiden darüber die höchsten deutschen Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter der fünf Senate beraten und verhandeln jeweils zu fünft. Zuständig für Revisionen im NSU-Prozess wäre der Dritte Strafsenat mit Sitz in Karlsruhe.

Außer den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft können auch die Nebenkläger in Revision gehen. Ihnen muss es aber um eine Änderung im Schuldspruch gehen. Die Forderung nach einer schärferen Strafe reicht nicht. Für das Einlegen der Revision ist nach Urteilsverkündung eine Woche Zeit, für die Begründung ein Monat nach Zustellung des Urteils. Anders als in Zivilsachen muss die Revision nicht zugelassen werden.

Die allermeisten Fälle entscheiden die BGH-Senate intern durch schriftlichen Beschluss. Nur etwa jeder 20. Fall wird verhandelt.

Die Hauptverhandlung unterscheidet sich deutlich vom vorangegangenen Strafprozess. Denn der BGH überprüft das Urteil ausschließlich auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler und klärt die Sache nicht weiter auf. Es werden also beispielsweise keine Zeugen gehört. Die Angeklagten - sofern sie nicht in Haft sind - können zwar kommen, sind aber nur sehr selten da. In aller Regel stehen die Verteidiger einem Vertreter der Bundesanwaltschaft gegenüber. Weil beide Seiten vorher Schriftsätze eingereicht und die Richter vorberaten haben, dauert die Verhandlung oft nur eine Stunde. Manchmal wird die Entscheidung noch am Nachmittag des Verhandlungstags verkündet.

Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Hat die Revision Erfolg, heben die Richter das Urteil ganz oder teilweise auf. Dann muss das zuständige OLG nach den Maßgaben aus Karlsruhe neu entscheiden, üblicherweise eine andere Strafkammer. In bestimmten Fällen korrigieren die BGH-Richter die Urteilsformel auch direkt.

Beanstandungen können nur Teile des Urteils betreffen. Zum Beispiel kann der Senat feststellen, dass der Angeklagte richtigerweise schuldig gesprochen wurde, die Strafe aber falsch bemessen ist. Schlimmstenfalls beruht das ganze Urteil auf fehlerhaften Feststellungen, etwa wenn die Beweiswürdigung Widersprüche oder Lücken aufweist. Dann muss der Prozess neu aufgerollt werden. (dpa)

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