Politik

Leihmutterschaften sind in Deutschland verboten, im Ausland aber häufig erlaubt. Der Fall Jens Spahn hat die Debatte über eine Neuregelung neu entfacht. (Foto: dpa/Photothek, Ute Grabowsky)

25.07.2026

Leihmutterschaft: Eine Frage von Geld – und Moral

Über das Thema Leihmutter wird neu diskutiert: Welche Positionen und Möglichkeiten gibt es?

Das deutsche Recht untersagt Leihmutterschaften. Unmöglich ist sie deshalb nicht. Wer es sich leisten kann, reist ins Ausland. So wie der inzwischen zurückgetretene Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann. Dabei hatte Spahn noch im Februar einen Beschluss gegen Leihmutterschaft seiner Partei mitgetragen. Was das Paar in den USA bezahlt hat, ist nicht bekannt. Fachleute beziffern die Kosten dort je nach Bundesstaat und medizinischem Aufwand auf 100.000 bis 250.000 US-Dollar.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz sollen potenzielle Leihmütter schützen und eine Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Elternschaft verhindern. In der Praxis werden ausländische Elternschaftsentscheidungen jedoch häufig anerkannt, etwa wenn ein Elternteil auch biologischer Elternteil des Kindes ist.

Viele Paare weichen ins Ausland aus

Daher reisen seit Jahren viele Kinderwunschpaare in Länder, in denen Leihmutterschaft erlaubt ist. Die USA sind wegen ihrer vergleichsweise klaren rechtlichen Regelungen das bevorzugte Zielland. Mit 40.000 bis 60.000 Euro deutlich günstiger ist die Ukraine, die trotz des Krieges zu den wichtigsten europäischen Zielländern zählt. Auch manche EU-Staaten sind liberaler als Deutschland: Griechenland erlaubt Leihmutterschaften mit gerichtlicher Genehmigung. Einheitliche Regeln gibt es in Europa nicht.

Medizinisch unterscheidet sich eine Schwangerschaft durch Leihmutterschaft nicht von anderen Verfahren der künstlichen Befruchtung. Im Labor wird eine Eizelle mit einer Samenzelle befruchtet und der Embryo anschließend in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Dafür wird die Gebärmutterschleimhaut hormonell vorbereitet.

An der aktuellen Rechtslage will das Bundesjustizministerium nichts ändern. Eine spezielle Regelung sei nicht geplant, heißt es auf Anfrage der Staatszeitung. Die Einzelfallprüfung sei bewusst flexibel gestaltet und könne auf unterschiedliche ausländische Rechtslagen reagieren.

Rückläufige Adoptionen

Kritiker wie der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) fordern dagegen ein Umdenken. „Das Totalverbot verlagert Leihmutterschaft lediglich ins Ausland, anstatt wirksamen Schutz zu gewährleisten“, sagt eine Sprecherin. Sie fordert wie etwa in Kanada ein altruistisches Modell für Deutschland. Dabei erhält die Leihmutter kein Honorar, sondern lediglich die entstandenen Kosten erstattet.

Mit seiner Forderung steht der LSVD+ nicht allein. Auch eine von der Ampel-Bundesregierung eingesetzte Reformkommission empfahl 2024, altruistische Leihmutterschaften unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zuzulassen. Vorgesehen wären ausschließlich nichtkommerzielle Modelle, verpflichtende medizinische, psychologische und rechtliche Beratung sowie klare Schutzregelungen für die austragende Frau und das Kind.

Politik bleibt gespalten

Politisch stößt der Vorschlag bislang jedoch auf wenig Zustimmung. CDU und CSU wollen am Verbot festhalten und sehen auch bei altruistischen Modellen die Gefahr von Ausbeutung und Kommerzialisierung. In der SPD gibt es keine einheitliche Linie. Auch bei den Linken werden der Schutz vor Ausbeutung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen unterschiedlich gewichtet. Die AfD fordert ebenfalls die Beibehaltung des Verbots. Die Grünen drängen dagegen auf eine erneute parlamentarische Debatte über die Empfehlungen der Reformkommission.

Zu den Befürwortern einer gesetzlichen Neuregelung gehört auch die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Wenn der Staat ein Verbot damit begründe, Frauen vor den Risiken einer freiwillig übernommenen Schwangerschaft schützen zu müssen – warum lasse er dann selbstbestimmte Risiken wie Rauchen, Bergsteigen oder assistierten Suizid zu, fragt sie.

Der Deutsche Ethikrat argumentiert hingegen, wirtschaftlicher Druck lasse sich nie vollständig ausschließen. Schwangerschaft und Geburt dürften deshalb nicht Gegenstand eines Vertrags sein.

Wer Leihmutterschaft ablehnt, verweist häufig auf Adoption. Doch auch dieser Weg ist kompliziert. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, wurden 2025 bundesweit nur noch 3517 Kinder adoptiert – der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig geht auch die Zahl internationaler Adoptionen seit Jahren zurück.

"Eltern für ein Kind finden, nicht ein Kind für Eltern"

Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien widerspricht deshalb der Vorstellung, Adoption könne die Leihmutterschaft ersetzen. „Es gilt der Grundsatz: Eltern für ein Kind zu finden, nicht ein Kind für Eltern“, sagt eine Sprecherin der BSZ. Im Mittelpunkt stehe immer das Wohl des Kindes. Wer adoptieren möchte, müsse ein umfangreiches Eignungsverfahren durchlaufen, gleichzeitig stünden immer weniger Kinder überhaupt zur Vermittlung.

Auffällig zurückhaltend äußert sich das Bundesgesundheitsministerium, das bis 2021 von Spahn geführt wurde. „Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht für die aktuelle Legislaturperiode keine Maßnahmen zur Legalisierung der Leihmutterschaft vor“, antwortet das Haus von Nina Warken (CDU). Zahlen, wie viele Kinder nach einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft in Deutschland leben, lägen nicht vor. Welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Reformkommission ziehen will, sagt das Ministerium nicht. (David Lohmann)

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