Politik

Compact ist nicht unumstritten. (Foto: dpa)

24.06.2025

Meinungsfreiheit: Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf

Das umstrittene Magazin "Compact" darf  weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot am Dienstagmorgen aufgehoben. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, teilte das Gericht mit. "Compact" ist laut Verfassungsschutz rechtsextrem

Das umstrittene Magazin "Compact" darf  weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot am Dienstmagmorgen aufgehoben. Das Grundgesetz garantiere selbst den "Feinden der Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, teilte das Gericht mit.

"Compact" ist laut Verfassungsschutz rechtsextrem. Es verbreite antisemitische, rassistische, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Inhalte. Das Magazin wird auch von vielen  AfD-Anhängern gelesen. Es konnte jedoch wegen seiner Corona-kritischen Beiträge auch in andere Lesergruppen vorstoßen.

Im Juni 2024 hatte die damalige Ministerin Nancy Faeser die „Compact-Magazin GmbH“ und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst. Die SPD-Politikerin nannte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. (BSZ/till/dpa)

 

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