Politik

In den sozialen Netzwerken darf man mit falscher Identität unterwegs sein. Würde eine Klarnamenpflicht gegen Desinformation und Hassbotschaften helfen? (Foto: dpa/Alicia Windzio)

03.01.2025

Mit offenem Visier in den sozialen Netzwerken

Auf Facebook und Co darf man mit falscher Identität unterwegs sein – wie sinnvoll ist das?

Die Nutzerin, nennen wir sie lieschenmueller75, ist sehr meinungsstark im Internet unterwegs. Egal, ob es um Backrezepte, Spielplatzeinweihungen oder Baustellen geht – sie findet immer einen Dreh, um gegen die Unterstützung der Ukraine, Sanktionen gegen Russland oder den Staat im Allgemeinen zu wettern. Es gibt einige, die ihre Argumente gut nachvollziehen können. So lange die Nutzerin niemanden bedroht, nicht zu Gewalt aufruft oder verbotene extremistische Inhalte verbreitet, ist das natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Problematisch wird es, wenn sie strafbare Inhalte verbreitet. Wer sich hinter lieschenmueller75 verbirgt, ist nicht bekannt. Gut möglich, dass es sich um einen Fake Account handelt, der zum Beispiel mit Geld aus Russland Desinformationen streuen soll.

Eine Pflicht zur Hinterlegung von Klarnamen, also dem Vor- und Nachnamen, und Identität bei Social-Media-Plattformen, wie sie jetzt Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) fordert, könnte helfen, dagegen vorzugehen. Das würde bedeuten: Weiterhin könnten alle unter einem Pseudonym im Netz agieren. Sie müssten nicht fürchten, wegen einer unliebsamen Meinung diskriminiert oder vom Arbeitgeber entlassen zu werden. Aber es wäre – bei entsprechender Sorgfalt der Plattformen – gewährleistet, dass hinter jedem Account auch eine Person steckt. Und beim Begehen einer Straftat wäre die Offenlegung der Identität gegenüber den Ermittlungsbehörden möglich.

Auch im Straßenverkehr ist man identifizierbar

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer in der realen Welt mit dem Auto unterwegs ist und gegen das Gesetz verstößt, kann auch durch sein Kennzeichen identifiziert werden.

Rechtlich ist die Klarnamen- beziehungsweise Identitätspflicht im Internet eine Grauzone. Der Bundesgerichtshof entschied 2022, dass Facebook-Nutzer*innen, die sich vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung auf der Plattform registrierten, weiterhin ein Pseudonym verwenden dürfen, obwohl die Geschäftsbedingungen des Konzerns dies untersagen. Eine grundsätzliche Regelung für das Internet gibt es nach wie vor nicht.

Ob so eine Pflicht wirklich etwas brächte, ist umstritten. Studien kommen zu sich teilweise widersprechenden Ergebnissen. Während etwa der Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, für einen Zwang plädiert, warnen Datenschützer vor der Preisgabe der Informationen. In der Politik fordert aktuell nur Bayerns Digitalminister die Hinterlegung der persönlichen Daten – als Maßnahme gegen Desinformation. So will Mehring auch seinen Abschied von X, der Plattform von Elon Musk, verstanden wissen. Dieser hatte erklärt, nur die AfD könne Deutschland retten. (Thorsten Stark)
 

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